Die BFF-Leistungsordnung

Das bietet der BFF seinen Mitgliedern und Partnern.

 

 


In der Fassung vom 24.09.2022 gemäß Beschluss der ordentlichen
46. Mitgliederversammlung vom 24. September 2022 in Stuttgart

Präambel

Die BFF-Satzung sieht für die verschiedenen Mitgliedergruppen unterschiedliche Leistungen vor. Die nachfolgende Liste benennt diese Leistungen und stellt klar, welche Leistungen von welcher Mitgliedergruppe in Anspruch genommen werden können. Die Leistungsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

1. Allgemeine Regelungen

  1. Die Leistungsordnung enthält sowohl Leistungen, die der BFF bereits erbringt (aktuelle Leistungen), als auch Leistungen, die geplant sind und die der BFF seinen Mitgliedern demnächst zur Verfügung stellen will (geplante Leistungen). Ein Leistungsanspruch der Mitglieder besteht nur in Bezug auf die aktuellen Leistungen.
  2. Soweit die Leistungsordnung für alle Mitglieder oder einzelne Mitgliedergruppen den Zugang zu jurierten Verbandsmedien oder die Teilnahme an jurierten Veranstaltungen des BFF vorsieht, besteht für die Mitglieder zunächst nur ein Anspruch darauf, dass ihre Arbeiten von der zuständigen Jury überprüft werden. Ein Anspruch auf eine Publikation oder Präsentation der Arbeiten besteht erst dann, wenn die Arbeiten von der Jury ausgewählt werden und das betreffende Mitglied auch die weiteren Teilnahmebedingungen erfüllt.
  3. Bei Leistungen, deren Bereitstellung einen erheblichen Kostenaufwand erfordert, können diejenigen Mitglieder, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, angemessen an dem Kostenaufwand beteiligt werden. Die Höhe der Kostenbeteiligung bestimmt der Vorstand nach billigem Ermessen.
  4. Für einzelne Leistungen, insbesondere für die Nutzung der BFF-Webseite oder des BFF-Blogs, kann der Vorstand Nutzungsbedingungen aufstellen. Die Nutzung der Leistungen setzt dann eine vorherige Anerkennung der Nutzungsbedingungen voraus.
  5. Grundsätzlich sind Änderungen und Ergänzungen der Leistungsordnung nur durch die Mitgliederversammlung möglich. Ausnahmsweise können sie auch durch den Vorstand erfolgen, wenn ein entsprechender Bedarf besteht und es im Interesse der Mitglieder nicht sinnvoll erscheint, die vorgesehene Änderung oder Ergänzung bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung zurück zustellen. Allerdings sind die vom Vorstand vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Wird die Genehmigung nicht erteilt, hat der Vorstand die Änderungen und Ergänzungen – soweit möglich – wieder rückgängig zu machen.

2. Basisleistungen

Zu den Basisleistungen, die Member und Professionals in Anspruch nehmen können (§ 4, Abs. 3, Satz 2 und § 5 Abs. 3 Satz 4 der Satzung) gehören:

  1. Publikation von Bildern im BFF-Magazin (juriertes Medium)*
  2. kostenloser Bezug des BFF-Magazins
  3. verbilligter Bezug nicht preisgebundener BFF-Bücher
  4. Kurzprofil auf der BFF-Webseite
  5. Einstellen von Fotos und Filmen in den Portfolioteil der BFF Webseite*
  6. Posten eigener News im BFF-Blog*
  7. Teilnahme an BFF-Wettbewerben (jurierte Veranstaltungen)
  8. Teilnahme an BFF-Ausstellungen (Jurierung möglich)*
  9. Zugriff auf Informationen im internen, nur für Mitglieder zugänglichen Teil der BFF-Webseite
  10. Zugriff auf Tools für die berufliche Praxis auf der BFF-Webseite
  11. kostenpflichtige (in Höhe des reduzierten Stundensatzes des Justiziars) Rechtsberatung in allen beruflichen Angelegenheiten durch den BFF-Justiziar
  12. kostenpflichtige Vertragsprüfungen (in Höhe des reduzierten Stundensatzes des Justiziars) durch den BFF-Justiziar
  13. Zugang zu allen regionalen und überregionalen BFF-Veranstaltungen
  14. vergünstigte Teilnahme an Veranstaltungen der BFF-Akademie**
  15. Ausstellung eines BFF-Mitgliedsausweises im Scheckkartenformat
  16. Mappenbesprechung bei BFF-Regionalversammlungen
  17. Bezug von Fachliteratur und Equipment zu Sonderkonditionen

3. Sonderleistungen für BFF-Professionals

Zu den Sonderleistungen, die BFF-Professionals zusätzlich zu den Basisleistungen in Anspruch nehmen können (§ 4, Abs. 3, Satz 2 der Satzung), gehören:

  1. Ausführliches Profil auf der BFF-Webseite*
  2. Einstellen von Fotos und Filmen in den Portfolioteil der BFF-Webseite*
  3. Berechtigung zur Verwendung des Gütesiegels „BFF-Professional“*
  4. kostenlose Rechtsberatung in allen beruflichen Angelegenheiten durch den BFF-Justiziar
  5. kostenlose Vertragsprüfung durch den BFF Justiziar
  6. Bestätigungsschreiben der BFF-Gutachterkommission über die künstlerische Arbeit zur Vorlage beim Finanzamt

4. Leistungen für BFF-Member

BFF-Member Mitglieder können auf alle Basisleistungen zugreifen
– siehe 2. Basisleistungen (oben).

5. Leistungen für BFF-Junioren

Zu den Leistungen, die auch bzw. ausschließlich für BFF-Junioren bestimmt sind (§ 7, Abs. 3, Satz 2 der Satzung), gehören:

  1. Publikation von Bildern im BFF-Magazin (juriertes Medium)*
  2. kostenloser Bezug des BFF-Magazins
  3. verbilligter Bezug nicht preisgebundener BFF-Bücher
  4. Kurzprofil auf der BFF-Webseite
  5. Einstellen von Fotos und Filmen in den „Basic“-Portfolioteil der BFF-Webseite*
  6. Posten eigener News im BFF-Blog*
  7. Teilnahme an BFF-Wettbewerben (jurierte Veranstaltungen)
  8. Teilnahme an BFF-Ausstellungen (Jurierung möglich)*
  9. Zugriff auf Informationen im internen, nur für Mitglieder zugänglichen Teil der BFF-Webseite
  10. Zugriff auf ausgewählte Tools für die berufliche Praxis auf der BFF-Webseite
  11. kostenlose Rechtsberatung in allen beruflichen Angelegenheiten durch den BFF-Justiziar
  12. kostenpflichtige (in Höhe des reduzierten Stundensatzes des Justiziars) Vertragsprüfungen durch den BFF-Justiziar
  13. Zugang zu allen regionalen und überregionalen BFF-Veranstaltungen
  14. vergünstigte Teilnahme an Veranstaltungen der BFF-Akademie**
  15. Ausstellung eines BFF-Mitgliederausweises im Scheckkartenformat
  16. Mappenbesprechung bei BFF-Regionalversammlungen
  17. Bezug von Fachliteratur und Equipment zu Sonderkonditionen
  18. Vermittlung von Versicherungen zu Sonderkonditionen

6. Leistungen für BFF-Studenten

Zu den Leistungen, die auch bzw. ausschließlich für BFF-Studenten bestimmt sind (§ 8, Abs. 3, Satz 2 der Satzung), gehören:

  1. kostenloser Bezug des BFF-Magazins
  2. verbilligter Bezug nicht preisgebundener BFF-Bücher
  3. Teilnahme an dem Wettbewerb „BFF-Junior Award“ (jurierte Veranstaltung)
  4. Kurzprofil auf der BFF-Website
  5. Zugriff auf Informationen im internen, nur für Mitglieder zugänglichen Teil der BFF-Webseite
  6. Zugriff auf ausgewählte Tools für die berufliche Praxis auf der BFF-Webseite
  7. Zugang zu allen regionalen und überregionalen BFF-Veranstaltungen
  8. vergünstigte Teilnahme an Veranstaltungen der BFF-Akademie**
  9. Ausstellung eines BFF-Mitgliederausweises im Scheckkartenformat
  10. Mappenbesprechung bei BFF-Regionalversammlungen
  11. unbeschränkter Zugriff auf Tools für die berufliche Praxis auf der BFF-Webseite

7. Leistungen für BFF-Partner

Zu den Leistungen, die auch bzw. ausschließlich für BFF-Partner bestimmt sind (§ 9, Abs. 2, Satz 2 der Satzung), gehören:

  1. kostenloser Bezug des BFF-Magazins
  2. verbilligter Bezug nicht preisgebundener BFF-Bücher
  3. Kurzprofil auf der BFF-Webseite im Bereich „BFF Partner“
  4. Zugang zu allen regionalen und überregionalen BFF-Veranstaltungen
  5. vergünstigte Teilnahme an Veranstaltungen der BFF-Akademie**

* kostenpflichtige Leistung
** teilweise kostenpflichtige Leistung


Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24. September 2022 in Stuttgart