BFF-Member

Aufnahmebedingungen für die Mitgliedschaft

Persönliche Anforderungen

BFF-Member kann jeder Fotograf und Filmgestalter werden, der seit mindestens zwei Jahren in seinem Beruf selbständig oder als Pädagoge tätig ist, keiner Handwerkskammer oder sonstigen handwerklichen Vereinigung angehört und dessen Aufnahme in den Verband von der BFF-Gutachterkommission befürwortet wird. Jeder Neubewerber sollte sich mit dem jeweiligen Regionalvorstand vor der Bewerbung in Verbindung setzen und in Abstimmung ein Portfolio von 30-40 Fotos oder Filmen zusammenstellen, das der BFF-Gutachterkommission vorgelegt wird. Nach der Aufnahme in den Verband stellen sich die neuen Mitglieder im Rahmen einer Regionalversammlung im Kollegenkreis vor. Die BFF-Member-Mitgliedschaft ist auf eine Höchstdauer von drei Jahren beschränkt. Die Member-Mitgliedschaft endet mit Ablauf der drei Jahre, ohne dass es einer Kündigung bedarf. BFF-Member können sich vor Ende der Mitgliedschaft um eine BFF-Professional-Mitgliedschaft bewerben. BFF-Member können nur die Basisleistungen des Vereins in Anspruch nehmen.

BFF-Gutachterkommission

Sie setzt sich zusammen aus dem BFF-Vorstand und den BFF-Vorstandsbeiräten der Regionen und entscheidet über die Aufnahme. Neben einer knappen Selbstdarstellung mit den wichtigsten Stationen des beruflichen Werdeganges wird zur Vorlage für die BFF-Gutachterkommission ein PDF-Portfolio mit mindestens 30 bis maximal 40 Arbeiten – sowohl freie als auch publizierte Arbeiten (ohne Typo/Layout) erwartet. Die Aufnahmen sollen nicht älter als drei Jahre sein.

Bevor aber das Portfolio der Gutachterkommission vorgelegt wird, empfehlen wir, dieses zunächst dem zuständigen BFF-Vorstandsbeirat der Region vorzulegen. Die Anschriften sind auf der Seite „Vorstandsbeiräte“ aufgeführt.

Nach dem Gespräch mit dem zuständigen Vorstandsbeirat sollte die BFF-Geschäftsstelle kontaktiert werden, um den nächsten Termin für die Gutachterkommission, die sich etwa zwei mal jährlich trifft und zusätzlich per E-Mail abstimmen kann, zu erfragen.

Den PDF-Bewerbungsunterlagen für die Gutachterkommission muss auch der unterschriebene Aufnahme-Antrag (siehe Download am Ende der Seite) beigefügt sein. Die kompletten Unterlagen sind spätestens 10 Tage vor dem Gutachter-Termin an den BFF-Geschäftsführer zu mailen. Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen an die BFF-Geschäftsstelle ist auch eine Bearbeitungsgebühr von Euro 200,- (inkl. MwSt.) zu entrichten. Die Gebühr muss zeitnah zur Einreichung des Antrages überwiesen werden.

Commerzbank Stuttgart
IBAN: DE71 6008 0000 0162 4258 00
BIC: DRESDEFF600

Die Gebühr ist zahlbar unabhängig davon, ob der Antragsteller aufgenommen wird oder nicht.

Leistungen

Die in der Leistungsordnung vorgesehenen Basisleistungen.

Jahresbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag für BFF-Member beträgt zurzeit Euro 340,- (01.04. bis 31.03., Stand 2023). Bereits abgelaufene Monate werden in Abzug gebracht.
Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich jährlich um 2 %.

Mitgliederausstellungen, Webportfolio über den Grundeintrag hinaus, BFF-Blog werden bei Teilnahme gesondert in Rechnung gestellt, um die Finanzierung der vielen notwendigen Aktivitäten des Verbandes für seine Mitglieder gewährleisten zu können.

Auf Wunsch:

Beitrag Webportfolio 1. Jahr 250,-
ab 2. Jahr: 30 Fotos/Filme 130,- pro Jahr
60 Fotos/Filme 190,- pro Jahr

Beitrag Blog
beliebig viele Beiträge 220,- pro Jahr

Ausstellungsbeteiligungen werden nach Aufwand mit unterschiedlichen Teilnehmergebühren berechnet.

Status

Mitglieder mit dem Status „BFF-Member“ sind stimm- und wahlberechtigt.