BFF-Partner

So werden Sie „Partner“ des BFF:

Persönliche Anforderungen

BFF-Partner kann jede natürliche Person, Personenvereinigung, juristische Person, Körperschaft oder Institution werden, die bereit ist, den BFF ideell und/oder finanziell zu unterstützen. Die BFF-Partnerschaft entspricht damit der bisherigen fördernden Mitgliedschaft.

Leistungsangebot

Die in der Leistungsordnung vorgesehene Leistungen für BFF-Partner.

Jahresbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag für BFF-Partner beträgt zurzeit mind. 1.000.- €.

Status

Die BFF-Partner sind weder stimm- noch wahlberechtigt, soweit nicht die Satzung etwas anderes bestimmt.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Jürgen Meister in der BFF-Geschäftsstelle zur Verfügung.

Kontakt