BFF-Student

Aufnahmebedingungen für die Mitgliedschaft

Persönliche Anforderungen

Die Mitgliedschaft als BFF-Student ist für Studenten vorgesehen, die an einer Hochschule für das Fach Fotografie, Film, Kunst oder Kommunikationsdesign eingeschrieben sind. Die Mitgliedschaft endet mit Abschluss des Studiums. Wenn ein BFF-Student nach Abschluss des Studiums eine selbständige Tätigkeit beginnt, kann er sich um eine BFF-Juniormitgliedschaft bewerben.

Leistungsangebot

Die in der Leistungsordnung vorgesehene Leistungen für BFF-Studenten.

Jahresbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag für BFF-Students beträgt zurzeit Euro 87,- (01.04. bis 31.03., Stand 2023). Bereits abgelaufene Monate werden in Abzug gebracht.
Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich jährlich um 2 %.

Status

Die BFF-Studenten sind weder stimm- noch wahlberechtigt, soweit nicht die Satzung etwas anderes bestimmt.

Bewerbung

Ein Antrag für die Student-Mitgliedschaft kann jederzeit gestellt werden.
Zusammen mit dem Antragsformular sollte Folgendes eingereicht werden:
a) in knapper tabellarischer Form der berufliche Werdegang und
b) eine Immatrikulationsbescheinigung mit Kopie vom Studentenausweis.

Jeder Neubewerber sollte sich mit dem jeweiligen Regionalvorstand vor der Bewerbung in Verbindung setzen und sich nach der Aufnahme in den Verband im Rahmen einer Regionalversammlung im Kollegenkreis vorstellen.