Der BFF von A bis Z

Überblick über die Vorteile des BFF


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen braucht jeder professionelle Fotograf. Der BFF empfiehlt die Verwendung seiner „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fotografen (AGB/BFF)“, die den Mitgliedern in einer deutschen und einer englischen Version (unter Service → Downloads → Musterverträge) zur Verfügung gestellt werden.

Assistenten

Bei der Suche nach Assistenten ist der BFF behilflich. Entsprechende Angebote und Gesuche werden gerne weitergegeben.

Ausstellungen

Seit seiner Gründung 1969 zeigt der BFF regelmäßig in Museen, Galerien und an anderen Ausstellungsorten, bei Festivals und auf Fachmessen Arbeiten seiner Mitglieder. International war der BFF in vielen europäischen Ländern und in den USA, Kanada, China, Singapur und Japan mit Foto-Ausstellungen präsent. Bis heute sind es über 260 Ausstellungen.

Allein im Jahr 2015 präsentierte der Berufsverband sich bundesweit mit mehr als 10 BFF-Ausstellungen, die hohe Besucherzahlen und ein sehr großes, positives Medienecho erhielten.

Awards

Der BFF trägt herausragende Arbeiten seiner Mitglieder intensiv nach außen, um damit das hervorragende Image des Verbandes und seiner Mitglieder zu stärken. Der „BFF-Magazin-Award“ wird erfolgreich und medienwirksam durchgeführt. Wechselnde Jurys – besetzt mit namhaften Art-Direktoren, Art-Buyern und Fotojournalisten – bewerten die eingereichten Arbeiten der teilnehmenden BFF-Mitglieder und vergeben Gold, Silver und Merit. Die ausgezeichneten Arbeiten werden regelmäßig im Rahmen von BFF-Veranstaltungen an verschiedenen Orten präsentiert.

Geplant sind weitere Wettbewerbe: zum Beispiel die Ausschreibung eines offenen Wettbewerbes, an dem sich alle Fotografen und Filmgestalter – also auch solche, die nicht Mitglied des BFF sind – beteiligen können und zur Förderung der begabten jungen BFF-Generation ein „BFF-Junior-Award“.

Beratung

BFF-Mitglieder können sich auf der BFF-Webseite im Download Bereich umfassend über berufsspezifische Fragen und Probleme informieren. Außerdem bietet der BFF den Mitgliedern bei Bedarf eine individuelle Beratung an und vermittelt kompetente Gesprächspartner zu fachspezifischen Fragen.

Berufspolitik

Der BFF setzt sich aktiv für die berufspolitischen Belange seiner Mitglieder ein. Er beteiligt sich an der Initiative Urheberrecht und ist im Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst vertreten. Aktuelle Fragen der Berufspolitik werden in einem speziellen Beratungsgremium diskutiert, dem erfahrene Fotografen angehören und das den Vorstand bei wichtigen berufspolitischen Entscheidungen berät.

Blog

Mit dem Blog hat der BFF eine wichtige Plattform für seine Mitglieder geschaffen, die seit seiner Einrichtung sehr gut angenommen wird. Seit dem hatte die Seite bff.de/blog mehr als 500.000 Aufrufe. Die durchschnittliche Verweildauer von über drei Minuten ist sensationell hoch. Das beweist ein erfreulich großes Interesse an seinen Inhalten und spricht für die Qualität des BFF-Blogs.

Über den BFF-Blog kann jedes BFF-Mitglied seine aktuellen Bilder, Ausstellungen, Videos, Making-Of-Videos und redaktionellen Inhalte schnell, einfach und mit einer großen Reichweite verbreiten (nach Abschluss eines Blog-Vertrages). Die BFF-Redaktion informiert auf dem Blog auch über aktuelle BFF-Aktivitäten und gemeinsame BFF-Aktionen auf Bundesebene oder in den Regionen.

Bücher

BFF-Mitglieder können nicht preisgebundene Bücher, die der BFF herausgibt, günstiger erwerben.

Events

Sowohl auf nationaler wie auch auf regionaler Ebene werden die Mitglieder, deren Auftraggeber und die Medien regelmäßig zu BFF-Events – Vernissagen, Preisverleihungen, Bilderabenden, Workshops, Symposien, After-Work-Shows und anderen Treffen eingeladen.

BFF-Events sind in der Werbe-, Medien und Fotoszene zu einer festen Institution geworden und haben teilweise bereits Kultstatus.

Fotorecht-Infos

Auf der BFF-Webseite sind zahlreiche Artikel und Informationen zum Fotorecht abrufbar. Das Themen-Spektrum reicht vom Urheberrecht über den Bildnis-Schutz und das Vertragsrecht bis hin zum Steuerrecht und Fragen der Künstlersozialversicherung.

Geschäftsstelle/ Geschäftsführung

Die BFF-Geschäftsstelle übernimmt alle administrativen Aufgaben des Verbandes. Sie berät und unterstützt BFF-Mitglieder in wichtigen beruflichen Fragen. Zahlreiche Aktivitäten, die den BFF einer breiten Fachöffentlichkeit bekanntmachen, gehören – in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand – zu den Leistungen der BFF-Geschäftsführung:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für den BFF und alle überregionalen Verbands-Aktivitäten / Organisation, Durchführung, Gestaltung von BFF-Events wie Ausstellungen, Wettbewerbe, Versammlungen, Tagungen / Impulsgebung, Unterstützung und Beratung der BFF-Regionen und ihrer Mitglieder – auch bei der Umsetzung der regionalen Aktivitäten / Moderation von BFF-Jurys sowie Teilnahme an Fachjurys und Verbandsrelevanten Veranstaltungen / regelmäßiger Kontakt zu den BFF-Regionalbeiräten und BFF-Mitgliedern / Kontaktpflege mit Freunden des BFF, Partnern, Förderern und Journalisten / Kontaktaufnahme zu potentiellen Mitgliedern und neuen Partnern

Gütesiegel „BFF-Professional“

Der BFF wird ein Gütesiegel einführen, das BFF-Professionals exklusiv für ihre Außendarstellung – also auf Briefbögen, auf ihrer Webseite und bei Facebook – verwenden dürfen. Das Gütesiegel soll in den Publikationen des BFF offensiv als Qualitätsnachweis für die von den Professionals erbrachten Leistungen beworben werden.

Gutachter-Kommissionen

Der BFF verfügt über zwei Gutachter-Kommissionen. Eine Kommission ist für die Prüfung von Bewerbungen um die Professional-Mitgliedschaft zuständig. Die BFF-Gutachterkommission besteht aus denjenigen Vorstandsmitgliedern und Vorstandsbeiräten der Regionen, die selbst BFF-Professionals sind. Eine weitere Kommission überprüft auf Antrag die steuerrechtliche „Künstlereigenschaft“ von Fotografen und stellt bei positiver Bewertung Prüfbescheinigungen aus, die dann dem Finanzamt vorgelegt werden können.

Hall of Fame

Besonders herausragenden Fotografen, die mit ihren Arbeiten über einen langen Zeitraum die aktuelle Fotografie geprägt und unser Bild von der Welt mit ihren Bildern beeinflusst haben, werden für ihr Lebenswerk ausgezeichnet und in die ehrwürdige BFF-Hall of Fame aufgenommen.

Hier versammeln sich die großen Gründerväter des Berufsverbands, der aktuelle BFF-Ehrenvorstand Prof F. C. Gundlach und weitere Ikonen der Fotografie, deren bedeutende Arbeiten sich in das Gedächtnis der Menschen eingeprägt haben.

Magazin

Das neue BFF-Magazin hat 2013 das Jahrbuch erfolgreich abgelöst.

Das XXL-Format im neuen, zeitgenössischen Magazindesign bringt die Fotografien der Mitglieder voll zur Geltung. Für jede Ausgabe wird eine neue Konzeption erarbeitet. Jedes Magazin glänzt mit einer unverwechselbaren Gestaltung, ausgesuchten Materialien, Veredelungen und innovativen Produktionstechniken. Die Preisgestaltung für die Portfolio-Seiten liegt spürbar unterhalb der ehemaligen Jahrbuch-Kosten. Der redaktionelle Teil behandelt zeitgenössische Themen, liefert Interviews mit bekannten Fotografen und Künstlern und berichtet über außergewöhnliche Foto-Projekte. Mit Stolz kann der Berufsverband behaupten, in der Branche damit ein Alleinstellungsmerkmal zu haben. Niemand sonst bietet ein solches Magazin für die Eigenwerbung von Fotografen wie der BFF für seine Mitglieder.

Von den Magazinkunden kommt viel positives Feed-Back. Sie schätzen am BFF-Magazin den hochwertigen und künstlerischen Druck der Bilder und freuen sich, wie erfrischend und überraschend die Fotografien in diesem besonderen Format wirken. BFF-Mitglieder können das Magazin aktiv nutzen, um ihre besten aktuellen Arbeiten zu zeigen und beteiligen sich damit automatisch am BFF-Magazin-Award.

Mitgliedsausweis

Jedes Mitglied erhält einen BFF-Ausweis im Scheckkarten-Format ab Mai 2016. Dieser Ausweis, der den früheren BFF-Pass ersetzt, ermöglicht bei Reisen ins Ausland den Nachweis, dass der Inhaber der Karte als professioneller Fotograf arbeitet.

Öffnung für Filmgestalter und neue Mitglieder aus der professionellen Fotografie

Die Neuausrichtung des Berufsverbandes wurde im Mai 2013 mit einer neuen Satzung mehrheitlich beschlossen. Aus dem „BFF Bund Freischaffender Foto-Designer“ wurde der „BFF Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter“. Damit hat sich der BFF für Filmgestalter und neue Mitglieder aus dem Bereich der professionellen Fotografie geöffnet. Der Berufsverband hat seitdem eine erweiterte Mitgliederstruktur, ein differenziertes Aufnahmeverfahren und bietet neue Leistungen.

Insgesamt hat die Neuausrichtung die Relevanz in der Wahrnehmung als Verband mit seinen Möglichkeiten deutlich erhöht. Die Branche schaut auf den BFF und viele freiberufliche Profi-Fotografen und junge Talente interessieren sich für den Berufsverband mit seinem gesamten Leistungs-Portfolio. Die Mitgliederzahlen sind steigend.

Partner

Eine BFF-Partnerschaft bietet jede Menge Vorteile:

BFF-Partner * →  sind mit ihrem Firmenlogo und der Verlinkung zur eigenen Homepage auf der BFF-Website vertreten (über 1 Million Besucher jährlich). BFF-Partner erhalten das BFF-Magazin kostenlos. BFF-Partner haben Zugang zu allen regionalen und überregionalen BFF-Events. BFF-Partner und/oder ihre Mitarbeiter können an Seminaren und Workshops des BFF teilnehmen. BFF-Partner unterstützen den BFF ideell und finanziell. Sie profitieren im Gegenzug vom hochwertigen Image des BFF in der Medienbranche.

Der Mitgliedsbeitrag für BFF-Partner beträgt zurzeit mindestens 1.000 € im Jahr. Partner kann jede natürliche Person, Personenvereinigung, juristische Person, Körperschaft oder Institution werden.

* Die Präsenz mit Firmenlogo und Verlinkung auf der BFF-Website kann auch von Firmen, die keine dauerhafte Partnerschaft eingehen wollen, für ein Jahr erworben werden. Informationen erhalten sie in der BFF-Geschäftsstelle.

Praktikanten

Bei der Suche der BFF-Mitglieder nach Praktikanten ist der BFF behilflich. Entsprechende Angebote und Gesuche werden gerne weitergegeben und können an die Geschäftsstelle gesendet werden.

Praxishandbuch Fotorecht

Im Juli 2020 erschien das neue „BFF-Praxishandbuch Fotorecht – Basiswissen und Verträge für Fotografen“. Das Kompendium für alle Fotografen in Ausbildung, Studium und Beruf. Umfassende Überarbeitung der BFF Branchen-Klassiker „BFF-Handbuch Basiswissen“ und „BFF-Handbuch Verträge“ ganz praktisch in einem Buch zusammengefasst. Zu beziehen ist das Buch über den BFF-Shop.

Professional-Mitgliedschaft

BFF-Professionals sind die Premium-Mitglieder des BFF. Sie gehören zu den besten Fotografen der Welt. Die Aufnahmebedingungen sind sehr streng. Wer sich für eine Professional-Mitgliedschaft bewirbt, muss seine Arbeiten der BFF-Gutachterkommission zur Prüfung vorlegen. BFF-Professional können nur solche Fotografen und Filmgestalter werden, deren Arbeiten nach den Feststellungen der Gutachterkommission nicht nur das Produkt handwerksmäßig erlernter oder erlernbarer Tätigkeit darstellen, sondern darüber hinaus als eigenschöpferische Leistung erkennbar sind und eine künstlerische Gestaltungshöhe aufweisen. BFF-Professionals können außer den Basisleistungen des Verbandes auch die für sie vorgesehenen Sonderleistungen in Anspruch nehmen.

Prüfung der „Künstlereigenschaft“

BFF-Professionals werden bei ihrer Aufnahme in den Verband einer Prüfung unterzogen, die nach denselben Kriterien erfolgt, die auch für die steuerliche Anerkennung der Fotografen als „Künstler“ im Sinne des § 18, Abs. 1, Nr. 1 EStG gelten. Nach der Aufnahme erhalten die Professionals eine Prüfbescheinigung, die sie bei Bedarf als Künstlernachweis bei der zuständigen Finanzbehörde vorlegen können. Auch Mitglieder, die dem Verband als BFF-Member angehören, haben die Möglichkeit, bei der Gutachterkommission eine (kostenpflichtige) Überprüfung ihrer „Künstlereigenschaft“ zu beantragen. Bei einem positiven Votum der Gutachter wird ihnen eine entsprechende Prüfbescheinigung zur Verfügung gestellt.

Rechtsberatung

BFF-Mitglieder können in allen beruflichen Angelegenheiten die Rechtsberatung durch Dorothe Lanc, Justiziarin des Verbandes, in Anspruch nehmen. Davon ausgenommen sind lediglich BFF-Students und BFF-Partner. Die Rechtsberatung ist nicht auf eine kurze Erstberatung beschränkt. Die Justiziarin befasst sich intensiv mit den rechtlichen Anliegen der Mitglieder und verfügt über große Erfahrung mit den speziellen Problemen der Fotografen. Die Beratung deckt alle relevanten Bereiche ab: das Urheber- und Vertragsrecht der Fotografen, Fragen der Künstlersozialversicherungspflicht und der Künstlersozialabgabe, das Verfahren zur steuerlichen Anerkennung der „Künstlereigenschaft“, die Mehrwertsteuer-Problematik (7% oder 19 %?) und vieles mehr. Den BFF-Mitgliedern entstehen durch die Rechtsberatung, die aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert wird, keine zusätzlichen Kosten. Nur dann, wenn der Justiziar mit der Vertretung gegenüber Dritten beauftragt wird (z. B. Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen, Vertretung in einem Prozess) oder wenn er Leistungen erbringen soll, die über die normale Rechtsberatung hinausgehen (z. B. Erstellung von Gutachten, komplette Vertragsprüfungen), müssen sich die Mitglieder an den damit verbundenen Kosten beteiligen (Einzelheiten dazu bei dem Stichwort „Vertragsprüfung“).

Regionalarbeit

Der BFF ist in sieben Regionen aufgeteilt mit Sitz in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, München. In der 7. Region sind alle Mitglieder außerhalb Deutschlands zusammengefasst. Ihre Belange werden über die BFF-Geschäftsstelle vertreten. Die Mitglieder der Regionen treffen sich regelmäßig „vor Ort“ zum Meinungsaustausch, zur Stärkung des Netzwerkes und zur Entwicklung von neuen Ideen für gemeinsame BFF-Projekte. Die BFF-Regionen veranstalten regionale Events, Bilder-Abende, Ausstellungen, Workshops, Fachvorträge und Mappenbesprechungen. Jedes BFF-Mitglied hat Zugang zu allen Regionalveranstaltungen.

Gemeinsam stark in den BFF-Regionen: Einige regionale Aktivitäten, die mit Fantasie und Energie gemeinsam durchgeführt werden, haben inzwischen in der Fotoszene, bei den Auftraggebern und in den Medien Kultstatus erreicht.

Sachverständige

Der BFF benennt bei Anfragen von Mitgliedern, Gerichten oder Behörden geeignete Sachverständige, die ein Gutachten zu fachlichen Fragen (z. B. Feststellung der „Künstlereigenschaft“) erstellen können. Außerdem unterstützt der BFF die Ausbildung von Sachverständigen in Sachverständigenseminaren, um zu gewährleisten, dass Streitfragen aus dem Bereich der Fotografie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder bei Meinungsverschiedenheiten mit Behörden von kompetenten Fachleuten begutachtet werden können.

Seminare / Workshops

Der BFF organisiert bundesweit oder in einzelnen Regionen Seminare und Workshops zu fachspezifischen Themen. Diese Veranstaltungen werden teilweise nur für die Mitglieder, teilweise aber auch für andere Interessenten angeboten. So hat beispielsweise das mehrfach durchgeführte Tagesseminar „Bildrechte“ weit über den Kreis der Mitglieder hinaus eine große Resonanz gefunden. Jedes BFF-Mitglied kann Themen für interessante Seminare und Workshops vorschlagen. Wenn eine ausreichende Nachfrage gewährleistet ist, wird der BFF entsprechende Angebote ausarbeiten und kompetente Referenten gewinnen.

Sonderkonditionen

Der BFF will seinen Mitgliedern die Möglichkeit bieten, Fachliteratur und Equipment zu Sonderkonditionen zu beziehen. Außerdem ist die Vermittlung von Versicherungsangeboten zu Sonderkonditionen geplant.

Studenten / Mitgliedschaft

Die studentische Mitgliedschaft soll den Nachwuchs frühzeitig Einblicke in den Alltag der Profifotografen geben. BFF-Student kann werden, wer an einer Hochschule für das Fach Fotografie, Film, Kunst oder Kommunikationsdesign eingeschrieben ist. Die Leistungen, die der BFF den Studenten zu einem stark ermäßigten Mitgliedsbeitrag bietet, sind auf den speziellen Bedarf dieser Mitgliedergruppe abgestimmt. Die Mitgliedschaft als BFF-Student endet mit Abschluss des Studiums, spätestens aber nach drei Jahren. Wenn die Studierenden nach dem Studium eine selbständige Tätigkeit beginnen, können sie ihre Mitgliedschaft als BFF-Junior fortführen.

Tools zum Download

Der BFF stellt seinen Mitgliedern Tools für die berufliche Praxis (z. B. BFF-Geschäftsbedingungen, einzelne Musterverträge) auf seiner Webseite zum Download zur Verfügung. Den BFF-Professionals stehen diese Tools unbeschränkt zur Verfügung, während BFF-Member eine beschränkte Zugriffsmöglichkeit haben und die BFF-Junioren einige ausgewählte Tools abrufen können.

Uni-Roadshows

Ein engagiertes BFF-Team bietet Studierenden an Hochschulen quer durch die Republik spannende Vorträge, Einblicke in ihre Arbeit als Profifotografen und gibt wertvolle Tipps. Die öffentlichkeitswirksame Maßnahme kommt auf bisher jedem Campus sehr gut an, bringt dem begabten Nachwuchs den BFF nahe und überzeugt junge Talente davon, dass sie als Fotografen von kollektiven BFF-Aktionen, einer gemeinsamen Außendarstellung, dem hervorragenden Netzwerk und weiteren Leistungen des Berufsverbands profitieren

Vertragsprüfung

BFF-Mitglieder können die Verträge, die ihnen die Kunden vorlegen und die oft sehr einseitig formuliert sind, von der BFF-Justiziarin überprüfen lassen. Vertragsprüfungen gehen über die normale Rechtsberatung hinaus, weil die Vertragstexte komplett durchgesehen werden müssen und sich die Prüfung in der Regel nicht auf einzelne Klauseln beschränken kann. BFF-Mitglieder mit Member-Status und BFF-Junioren müssen deshalb einen Teil der Kosten solcher Vertragsprüfungen übernehmen. Allerdings sind die Kostenpauschalen, die die BFF-Justiziarin dafür berechnet, sehr günstig. Für die BFF-Professionals, die einen höheren Mitgliedsbeitrag als die anderen Mitgliedergruppen zahlen, werden die Vertragsprüfungen dagegen auch künftig ohne zusätzliche Kostenberechnung durchgeführt.

VG Bild-Kunst – Engagement des BFF

Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst hat im Bereich der bildenden Kunst und der Fotografie eine ähnliche Funktion wie die GEMA im Bereich der Musik. Sie hat die Aufgabe, diejenigen Verwertungsrechte und Vergütungsansprüche wahrzunehmen, die ihr von den Mitgliedern zur Wahrnehmung übertragen werden. Die VG Bild-Kunst ist in drei Berufsgruppen unterteilt. In Berufsgruppe I sind die bildenden Künstler, in Berufsgruppe II sind die Bildautoren (insbesondere Fotografen) und Bildagenturen und in Berufsgruppe III sind die Filmurheber und Filmproduzenten organisiert. Alle Berufsgruppen sind im Verwaltungsrat der VG Bild-Kunst vertreten, in dem alle wichtigen Fragen besprochen werden (z. B. Verteilung der Einnahmen, Erweiterung des Portfolios der wahrzunehmenden Rechte). Der BFF beteiligt sich seit mehr als 20 Jahren an der Arbeit des Verwaltungsrates und vertritt dort die Interessen seiner Mitglieder.

Vorstand

Der Vorstand wir alle zwei Jahre in der Mitgliederversammlung im Amt bestätigt oder neu gewählt und arbeitet ehrenamtlich. Gemeinsam vertreten drei Vorstände den BFF nach außen und innen, wahren die Werte des BFF, sorgen für eine gesunde Kontinuität, geben neue Impulse und leiten auch notwendige Veränderungen in die Wege, die der BFF braucht, um als starker Berufsverband zu bestehen und in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen zu werden.

Warum Mitglied im BFF werden?

  • Netzwerk nutzen / Qualifizierter Austausch mit anderen BFF-Mitgliedern
  • Status gegenüber Auftraggebern / vom starken Image des BFF profitieren
  • Vertretung gegenüber Bildverwertern
  • Rechtliche Beratung und Beistand durch die BFF-Justiziarin
  • Plattform zur Außendarstellung (Blog, Webseite, Magazin, Ausstellungen)
  • Teilnahme an internen Wettbewerben (z.B. BFF-Magazin-Award)
  • Mit gemeinsamen Aktionen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Besucherzahlen erreichen
  • Presseberichterstattung / großes Medieninteresse

Webseite

Über 1 Million Besucher pro Jahr. Hohe Aufmerksamkeit in der Agentur- und Medienbranche, da Fotografen gezielt in den Fachrichtungen von Artbuyern und Redaktionen gesucht werden können.

Web-Portfolio

Nur BFF-Mitglieder können ihre Bilder auf der Webseite des BFF in ein Portfolio einstellen und sich dort mit ihren Arbeiten vorstellen. Es gibt die Möglichkeit für alle Mitglieder (mit Ausnahme der BFF-Students und der BFF Partner) Portfolioseiten zu buchen, wahlweise mit 30 oder 60 Bildern nach Vertragsabschluss.

Web-Profil

Mitglieder mit Junior, Member und Professional-Status können sich auf der BFF-Webseite mit einem Kurzprofil vorstellen. Das Kurzprofil enthält Informationen zur beruflichen Qualifikation und zu den Arbeitsbereichen. Außerdem können dort Arbeitsbeispiele eingestellt werden. Den Professionals will der BFF die Möglichkeit bieten, sich mit einem erweiterten Profil vorzustellen. Sie werden nicht nur die beim Kurzprofil möglichen Informationen eingeben können sondern auch Hinweise auf Ausstellungen, Buchveröffentlichungen und bereits erworbene Auszeichnungen. Statt nur drei Arbeitsbeispiele sollen in dem erweiterten Profil der Professionals bis zu 6 Arbeitsbeispiele möglich sein.

Wettbewerbe

Erläuterungen dazu unter „Awards“.

Workshops / Seminare

Erläuterungen dazu unter „Seminare / Workshops“.

Zukunft im BFF

Ein Verband ist wichtig, um einer Berufsgruppe Gehör zu verschaffen, ihre Rechte zu wahren und ihr in der Öffentlichkeit ein Gesicht zu geben. Die Branche schaut seit der Neuausrichtung und den zunehmenden Aktivitäten verstärkt auf den BFF. Viele freiberufliche Profi-Fotografen und junge Talente interessieren sich aktuell für den Berufsverband mit seinem gesamten Leistungsportfolio. Die Mitgliederzahlen sind steigend. Über neue BFF-Partner, die unsere Ziele befürworten, freuen wir uns (Ihre Vorteile unter „P“ wie Partner).