Antrag auf Überprüfung der Künstlereigenschaft im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Die BFF-Gutachterkommission NRW

Berufsfotografen, die vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt werden, zahlen keine Gewerbesteuer. Die Anerkennung als freiberuflicher Fotograf setzt voraus, dass dem Finanzamt entweder eine bildjournalistische oder künstlerische Tätigkeit als Fotograf nachgewiesen wird. Werbefotografen haben hier oft das Problem den Nachweis einer künstlerischen Tätigkeit zu erbringen.
Da den Finanzämtern oft die eigene Sachkunde zur Beurteilung, ob eine künstlerische Tätigkeit vorliegt, fehlt, sind in vielen Bundesländern spezielle Gutachterkommissionen eingerichtet worden, die die Künstlereigenschaft überprüfen. In Nordrhein-Westfalen hilft die BFF-Gutachterkommission NRW weiter.

Seit wann gibt es die BFF-Gutachterkommission NRW?

Bis zum Jahr 2006 gab es in NRW einen Gutachterausschuss, der die Tätigkeit der Fotografen überprüft hat. Dieser Gutachterausschuss wurde von der Oberfinanzdirektion im Zuge von Sparmaßnahmen aufgelöst. Fotografen mussten sich von da an selbst geeignete Sachverständige suchen und teure Gutachten erstellen lassen. Gegenüber den Finanzämtern gab es vielfach Schwierigkeiten, da sie diese Gutachten nicht immer anerkannten.
Der BFF hat auf diese Situation reagiert und im Jahr 2010 die BFF-Gutachterkommission NRW eingerichtet. Vom Finanzministerium NRW wurde diese BFF-Gutachterkommission NRW anerkannt. Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat sodann alle Finanzämter in NRW mit einem Informationsschreiben darüber aufgeklärt, dass ein vom BFF eingerichtetes Gutachtergremium zur Prüfung der Künstlereigenschaft zur Verfügung steht.

Wer ist die BFF-Gutachterkommission NRW?

Die BFF-Gutachterkommission NRW ist mit kompetenten und berufserfahrenen Fachleuten besetzt. In der Zeit bis Ende des Jahres 2015 hatte Prof. Heiner Schmitz als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fotodesign den Vorsitz. Diesen Vorsitz hat Prof. Jörg Winde von der FH Dortmund übernommen.
Der Vorsitzende wird von zwei weiteren Beisitzern unterstützt, die je nach Spezialisierung des Fotografen und seiner zu begutachtenden Tätigkeit, wechseln können. Denn jeder der insgesamt sieben Kommissionsmitglieder ist auf einen anderen Fachbereich spezialisiert.

Für wen ist die BFF-Gutachterkommission NRW zuständig?

Da die BFF-Gutachterkommission NRW vom Finanzministerium NRW anerkannt ist, haben alle Fotografen aus NRW die Möglichkeit ihren Künstlerstatus von ihr überprüfen zu lassen. Fotografen aus anderen Bundesländern haben aber auch die Möglichkeit, ihre Tätigkeit von der Kommission überprüfen zu lassen, sofern das zuständige Finanzamt eine solche Prüfung akzeptiert. Dies sollte also jeweils vorab mit dem Finanzamt geklärt werden.
Auch Fotografen, die nicht Mitglied im BFF sind, können ihren Künstlerstatus vom Gremium überprüfen lassen. Allerdings begründet die Bestätigung der Künstlereigenschaft durch die Kommission keinen Anspruch auf Aufnahme als Mitglied in den BFF.

Was macht die BFF-Gutachterkommission NRW?

Jeder Fotograf, der eine Aufforderung des Finanzamtes erhält, seine künstlerische Tätigkeit nachzuweisen, kann seinen Status bei der BFF-Gutachterkommission NRW überprüfen lassen. Hierzu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Darstellung zum Lebenslauf und zum beruflichen Werdegang nebst Auflistung von Studien- und Ausbildungszeiten sowie eventueller Assistenzzeiten, wobei die Fotografen und Fotostudios anzugeben sind, bei denen die Assistenz statt-gefunden hat;
  • Belege (soweit vorhanden) über künstlerische Auszeichnungen, Teilnahme an Einzel- und Gruppenausstellungen, Veröffentlichungen (Buch- oder Zeitschriftenpublikationen) sowie Rezensionen und Kritiken, die sich mit der Person und den Arbeiten des Fotografen befassen;
  • für jedes Jahr des Prüfungszeitraums mindestens 15 Belege zu den in dem betreffenden Jahr ausgeführten Auftragsarbeiten;
    einige Beispiele freier fotografische Arbeiten, die Aufschluss über die Arbeits-weise und die gestalterischen Eigenheiten des Fotografen geben und die als solche zu kennzeichnen sind;
    OE
  • schriftliche Belege über Vorgaben der Auftraggeber zu den einzelnen Aufträgen (falls vorhanden) bzw. Angaben dazu, ob und in welchem Umfang bei der Durchführung der einzelnen Aufträge eine Bindung an gestalterische Vorgaben der Auftraggeber bestanden hat;
  • eine eigenhändig unterschriebene Versicherung, dass der Fotograf alleiniger Urheber der vorgelegten Arbeiten ist.

Welche Bedeutung hat das Gutachten für das Finanzamt und die Finanzgerichte?

Legt der Fotograf dem Finanzamt ein Gutachten der BFF-Gutachterkommission NRW vor, ist zu beachten, dass das Finanzamt nicht an das Bewertungsergebnis des Gutachtens gebunden ist und den Fotografen dennoch anders als im Gutachten ausgewiesen steuerlich veranlagen kann.
Gleiches gilt für die Finanzgerichte, denen ein solches Gutachten vorgelegt wird. Sie können auch die Einhaltung weiterer Gutachten durch dieselben oder andere Sachverständige anordnen.
Allerdings müssen die Finanzverwaltungen und -gerichte in diesem Fall nachvollziehbar erklären, warum sie abweichend vom Votum des Gutachtens entscheiden.

Was sind die Vorteile eines Gutachtens der BFF-Gutachterkommission NRW?

Die Anerkennung als freiberuflicher Künstler hat für Fotografen einen mehrere große Vorteile. Denn als Freiberufler i.S.v. § 18 EStG muss der Fotograf keine Gewerbesteuer an das Finanzamt zahlen.
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer variiert daher örtlich. Je nach Höhe des Gewerbeertrags, Gewerbesteuermessbetrags und örtlichem Hebesatz kann sie bis zu viele tausend Euro betragen.
Außerdem hat die Anerkennung als Freiberufler gegenüber vielen anderen gewerblichen Unternehmen auch den Vorteil, nicht buchführungspflichtig zu sein. Der Freiberufler muss lediglich für die von ihm zu zahlende Umsatzsteuer eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen.
Wird hingegen die Gewerbesteuerpflicht vom Finanzamt festgestellt, ruft dies u.U. sodann die örtliche Handwerkskammer auf den Plan. Denn mancherorts findet eine gewisse Koordination der örtlichen Handwerkskammern mit den örtlichen Gewerbe- und Ordnungsämtern statt. Hier kann die Einordnung des Fotografen als Gewerbetreibender und Gewerbesteuerpflichtiger u.U. eine
Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer nach sich ziehen, so dass eine Zwangsverkämmerung des Fotografen droht und Kammerbeiträge zu zahlen sind.
Insgesamt kann das Gutachten der BFF-Gutachterkommission also dabei helfen, nicht gewerbesteuerpflichtig zu werden und weitere Kostenfolgen zu vermeiden.

Was kostet ein Gutachten der BFF-Gutachterkommission NRW?

Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens der BFF-Gutachterkommission NRW variieren nach Art der Prüfung (Vor-Check, Regel- oder Eilverfahren) sowie Status des Antragstellers (Status als BFF-Mitglied, Nichtmitglieder). Die genauen Preise können in der jeweils aktuellen Fassung der Geschäftsordnung der BFF-Gutachterkommission NRW eingesehen oder bei der BFF-Geschäftsstelle erfragt werden.
Zu beachten ist jedoch der erhebliche Arbeitsaufwand der Gutachterkommission, die die Unterlagen prüfen, sich gemeinsam beraten und sodann ein schriftliches Gutachten ausarbeiten muss. Jeder Antrag nimmt also mehrere Stunden Arbeit in Anspruch.
Die nicht ganz günstigen Gutachter-Kosten sind grundsätzlich auch immer in Relation zu den Konsequenzen einer grundsätzlichen Gewerbesteuerpflicht zu sehen: wird die Künstlereigenschaft des Fotografen aufgrund des Gutachtens festgestellt, kann er die oben beschriebenen Steuern, Beiträge und Konsequenzen vermeiden, sodass sich das Gutachten für ihn lohnt.

Wie oft tagt die BFF-Gutachterkommission NRW?

Die BFF-Gutachterkommission NRW hat keine festen Sitzungstermine. Bei einem Eilantrag wird sie sofort tätig. Bei Vor-Checks und Regelverfahren wird sie erst dann einberufen, wenn mindestens drei Anträge vorliegen.

Wo Kontakt aufnehmen?

Fotografen, die ein Gutachten von der BFF-Gutachterkommission NRW erstellen lassen möchten, können sich bei der BFF-Geschäftsstelle telefonisch oder per E-Mail melden. Die Geschäftsstelle versendet sodann alle für den Antrag notwendigen Formulare.

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