Jeder, der im Internet Websites besucht, kennt es und ist irgendwie genervt: Bevor man sich auf der Website umsehen kann, erscheint ein Banner zu den sog. Cookie-Einstellungen. Der Besucher wird auf den Einsatz, den Nutzen und Zweck von Cookies hingewiesen und soll sodann eine Auswahl treffen, ob er nur notwendige oder auch weitere Cookies zu Statistik-, Marketing-, Partnerschafts- oder sonstigen Zwecken zulassen will.
Erst nach dem Setzen entsprechender Häkchen in Check-Boxen bzw. das Anklicken von Buttons mit beispielsweise der Aufschrift „Auswahl bestätigen“, „alle ablehnen“ oder „alle zulassen“ kann man die Website betrachten.
Ein Ende dieses umständlichen Cookie-Banner-Rituals ist nicht in Sicht – im Gegenteil: ab 01.12.2021 tritt das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz -TTDSG) in Kraft. Es macht den Einsatz solcher Cookie-Banner nunmehr verpflichtend und regelt deren Ausgestaltung.