Lange hat Europas Bevölkerung nicht wahrgenommen, dass zwischen Europa und USA das neue Freihandelsabkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) im Geheimen verhandelt wird. Zwischenzeitlich aber ist man aufgewacht: Widerstand erhebt sich. Denn nicht nur Europas Verbraucher fürchten, dass gewohnte hohe Standards auf dem Spiel stehen. Auch Kunst- und Kulturschaffende, wie z.B. Fotografen, sehen durch TTIP Urheberrecht, Buchpreisbindung und Vielfalt der europäischen Kultur-und Medienlandschaft in Gefahr.
Olympia und die Fotografie
Deutschland bewirbt sich mit Hamburg um der Olympischen Spiele 2024. Olympia ist Fotografen dann ein Thema, wenn sie sich künstlerisch oder journalistisch mit diesem Event beschäftigen oder im Bereich der Werbefotografie tätig sind. Viele wissen nicht, dass bei der Nutzung der olympischen Zeichen rechtliche Fallen lauern können.
Fotografieren als Straftat: Der neue § 201a Strafgesetzbuch (StGB)
Am 27.01.2015 ist der neu geregelte § 201a StGB in Kraft getreten. Dies hat bei Fotografen für viel Aufregung und Unsicherheit gesorgt. Viele befürchten schon beim Fotografieren mit einem Bein im Knast zu stehen. Jedoch ist der komplexe Aufbau dieser Norm differenziert zu betrachten und abzuwarten, wie die Gerichte das Gesetz anwenden.
„Street Photography“ auf dem rechtlichen Prüfstand
Deutsche Gerichte befassen sich derzeit mit der Rechtmäßigkeit von „Street Photography“. Die Entscheidungen könnten weitreichende Folgen und einen starken Hemmeffekt für die künstlerische Straßenfotografie haben.
Der neue Mindestlohn: Auch für Praktikanten?
Am 01.01.2015 ist das Mindestlohngesetz (MiloG) in Kraft getreten. Damit gilt erstmals in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von € 8,50. Auch Praktikanten können in bestimmten Fällen Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns haben. Fotografen, die Praktikanten beschäftigen, sollten hierauf vorbereitet sein.
Künstlersozialabgabe 2015: Darauf sollten Sie vorbereitet sein!
Zum 01.01.2015 tritt die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes in Kraft. Nicht nur Fotografen, sondern alle Unternehmen müssen auf sich auf Änderungen einstellen und sollten vorbereitet sein. Denn es werden rund 400.000 Unternehmen auf ihre Künstlersozialabgabepflicht hin geprüft werden. Jedes Unternehmen, das Leistungen von selbständigen Kreativen im Wert von mehr als € 450.- verwertet, kann zur Zahlung der Künstlersozialabgabe herangezogen werden.
Impressumpflicht im Internet
Für jeden Profi-Fotografen ist es heute selbstverständlich, eine Internetseite zu betreiben. Gespickt mit ästhetisch ansprechenden Fotos dient sie als Referenz, um das Können des Fotografen unter Beweis zu stellen und so neue Auftraggeber zu erreichen. Die künstlerische Gestaltung der Internetseite steht meist im Vordergrund. Hingegen wird die eher nüchterne Tatsache, dass eine rechtlich sorgfältig gestaltete Anbieterkennzeichnung formal zwingend ist, gerne übersehen. So ist das Impressum vielfach unvollständig oder fehlt sogar ganz. Dies kann sowohl eine Ordnungswidrigkeit sein, als auch eine kostspielige Abmahnung zur Folge haben. Gleiches gilt für die Nutzung von Social Media: Wer als Fotograf bei Facebook, Xing &Co. eine eigene Seite zu Marketingzwecken betreibt, ist verpflichtet, auch dort ein Impressum bereitzuhalten.
Schadenersatz bei Diebstahl von Produktfotos
Versandhändler und Betreiber von Internetshops bewerben ihre Angebote regelmäßig mit Produktfotos. Diese Fotos werden gerne von privaten wie gewerblichen Verkäufern auf Auktionsplattformen wie z.B. eBay geklaut, um damit das eigene Angebot zu bebildern. Oft ist ihnen dabei nicht bewusst, dass sie sich durch einen solchen Foto-Diebstahl schadenersatzpflichtig machen.
Urheberrechtliche Probleme beim Fotografieren tätowierter Modelle
Körperschmuck in Form von aufwändigen, detailverliebten Tattoos ist inzwischen weit verbreitet. Originelle und individuelle Motive erstrecken sich mitunter über ganze Körperteile. Sogar Agenturen, die tätowierte Modelle vermitteln, haben ihren Platz am Markt gefunden. Für Fotografen und Mediengestalter stellt sich jedoch die Frage nach dem urheberrechtlichen Schutz von Tätowierungen sowie der rechtlichen Zulässigkeit, wenn diese fotografiert und damit vervielfältigt werden.