Die namentliche Benennung als Urheber des Bildes ist für den Fotografen von elementarer Bedeutung. Schließlich hat seine Namensnennung für ihn einen beachtlichen Werbeeffekt und ist ein nicht zu unterschätzendes Marketinginstrument: wem sein Foto gefällt, der wird den Fotografen über das Internet ausfindig machen, seine Internetseite besuchen und vielleicht für das nächste Fotoshooting beauftragen. Viele Bildveröffentlichungen in den Medien erfolgen jedoch ohne Namensnennung und verletzen damit das Urheberpersönlichkeitsrecht des Fotografen auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Solche Bildveröffentlichungen sind rechtswidrig, sofern der Fotograf nicht ausnahmsweise ausdrücklich auf seine Namensnennung verzichtet hat. Ein Fotograf hat kürzlich wegen einer solchen fehlenden Urheberbenennung erfolgreich geklagt: ihm wurde vom Gericht Schadenersatz zugesprochen.
Worauf beim Framing zu achten ist
Posten, teilen, liken ist die täglich gelebte Leidenschaft der Social-Media-Gemeinde. Insbesondere das Teilen von Videos ist auf Facebook beliebt, um dort andere User zu erheitern. Auch die eigene Homepage wird gern mit Videos geschmückt, um dem Betrachter weitere anschauliche Informationen zu liefern. Nicht selten stammen diese Filme aus einer fremden Quelle. Technisch erfolgt dieser Vorgang in der Regel durch sog. „Framing“. Ob aber dieses „Framing“ urheberrechtlich zulässig und was dabei zu beachten ist, hat kürzlich erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (vom 09.07.2015, Az. I ZR 46/12) entschieden.
TTIP – Ein Horrorszenario für Europas Kunst und Kultur?
Lange hat Europas Bevölkerung nicht wahrgenommen, dass zwischen Europa und USA das neue Freihandelsabkommen „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) im Geheimen verhandelt wird. Zwischenzeitlich aber ist man aufgewacht: Widerstand erhebt sich. Denn nicht nur Europas Verbraucher fürchten, dass gewohnte hohe Standards auf dem Spiel stehen. Auch Kunst- und Kulturschaffende, wie z.B. Fotografen, sehen durch TTIP Urheberrecht, Buchpreisbindung und Vielfalt der europäischen Kultur-und Medienlandschaft in Gefahr.
Schadenersatz bei Diebstahl von Produktfotos
Versandhändler und Betreiber von Internetshops bewerben ihre Angebote regelmäßig mit Produktfotos. Diese Fotos werden gerne von privaten wie gewerblichen Verkäufern auf Auktionsplattformen wie z.B. eBay geklaut, um damit das eigene Angebot zu bebildern. Oft ist ihnen dabei nicht bewusst, dass sie sich durch einen solchen Foto-Diebstahl schadenersatzpflichtig machen.
Urheberrechtliche Probleme beim Fotografieren tätowierter Modelle
Körperschmuck in Form von aufwändigen, detailverliebten Tattoos ist inzwischen weit verbreitet. Originelle und individuelle Motive erstrecken sich mitunter über ganze Körperteile. Sogar Agenturen, die tätowierte Modelle vermitteln, haben ihren Platz am Markt gefunden. Für Fotografen und Mediengestalter stellt sich jedoch die Frage nach dem urheberrechtlichen Schutz von Tätowierungen sowie der rechtlichen Zulässigkeit, wenn diese fotografiert und damit vervielfältigt werden.