Posten, teilen, liken ist die täglich gelebte Leidenschaft der Social-Media-Gemeinde. Insbesondere das Teilen von Videos ist auf Facebook beliebt, um dort andere User zu erheitern. Auch die eigene Homepage wird gern mit Videos geschmückt, um dem Betrachter weitere anschauliche Informationen zu liefern. Nicht selten stammen diese Filme aus einer fremden Quelle. Technisch erfolgt dieser Vorgang in der Regel durch sog. „Framing“. Ob aber dieses „Framing“ urheberrechtlich zulässig und was dabei zu beachten ist, hat kürzlich erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (vom 09.07.2015, Az. I ZR 46/12) entschieden.