Wie heute in vielen Beziehungen üblich, fertigen Liebespartner – Handy-Kamera sei Dank – intime Fotos oder gar Sex-Videos von sich oder dem anderen an, um Schwung und Erotik in die Beziehung zu bringen. Nach einer Trennung können diese intimen Aufnahmen zum Verhängnis werden: nach einem Beziehungsende sind solche Fotos dem Abgebildeten selbst meist nicht nur peinlich und unangenehm. Er muss sogar damit rechnen, dass der von Rachegelüsten getriebene Ex-Partner die Aufnahmen als „Revenge Porn“ im Internet veröffentlicht. Dass es nicht erst soweit kommen muss und der Abgebildete einen Anspruch auf Löschung solcher Intim-Aufnahmen haben kann, hat nun erstmalig der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
„Street Photography“ auf dem rechtlichen Prüfstand
Deutsche Gerichte befassen sich derzeit mit der Rechtmäßigkeit von „Street Photography“. Die Entscheidungen könnten weitreichende Folgen und einen starken Hemmeffekt für die künstlerische Straßenfotografie haben.
Urheberrechtliche Probleme beim Fotografieren tätowierter Modelle
Körperschmuck in Form von aufwändigen, detailverliebten Tattoos ist inzwischen weit verbreitet. Originelle und individuelle Motive erstrecken sich mitunter über ganze Körperteile. Sogar Agenturen, die tätowierte Modelle vermitteln, haben ihren Platz am Markt gefunden. Für Fotografen und Mediengestalter stellt sich jedoch die Frage nach dem urheberrechtlichen Schutz von Tätowierungen sowie der rechtlichen Zulässigkeit, wenn diese fotografiert und damit vervielfältigt werden.