Kindermodelle sind für Werbung, Katalogfotos in Versand- und Kaufhäusern sowie Film- und Fernsehproduktionen genauso gefragt wie erwachsene Modelle. Im Gegensatz zu diesen gibt es bei Kindermodellen kein gängiges Schönheitsideal. Willkommen sind ganz normale Kinder egal welcher Nationalität, Haar- oder Hautfarbe, groß oder klein, dünn oder mit Babyspeck, mit Sommersprossen, Zahnlücken oder Segelohren, von verschmitzt bis niedlich. Da die Mini-Modelle keinem bestimmten Ideal entsprechen müssen und im Prinzip jedes Kind für ein Shooting geeignet ist, werden gern auch mal – ganz unkompliziert – die Kinder von Verwandten, Freunden oder Nachbarn zum Modeln angefragt. Das kann jedoch zu rechtlichen Problemen führen. Denn im Gegensatz zu Erwachsenen dürfen Fotoaufnahmen von Minderjährigen nur unter strengen gesetzlichen Auflagen gemacht werden, die der Fotograf unbedingt einhalten sollte.
Urheberrechtliche Probleme beim Fotografieren tätowierter Modelle
Körperschmuck in Form von aufwändigen, detailverliebten Tattoos ist inzwischen weit verbreitet. Originelle und individuelle Motive erstrecken sich mitunter über ganze Körperteile. Sogar Agenturen, die tätowierte Modelle vermitteln, haben ihren Platz am Markt gefunden. Für Fotografen und Mediengestalter stellt sich jedoch die Frage nach dem urheberrechtlichen Schutz von Tätowierungen sowie der rechtlichen Zulässigkeit, wenn diese fotografiert und damit vervielfältigt werden.