Die BFF-Justiziarin informiert:
Niederlage für Handwerkskammern
Nicht jeder Werbefotograf ist handwerklich tätig
Der Streit darüber, ob selbständige Foto-Profis künstlerisch oder handwerklich tätig sind, ist seit jeher ein „juristischer Dauerbrenner“. Immer wieder kommt es vor, dass die örtliche Handwerkskammer (HWK) ihnen gegenüber behauptet, sie seien handwerklich tätig. Die HWK fordert zunächst die Betroffenen auf, sich in die Handwerksrolle zum zulassungsfreien Fotografenhandwerk einzutragen. Folgen sie dieser Aufforderung nicht, erlässt die HWK einen Bescheid, in welchem die sie dann die Mitgliedschaft der Fotografin oder des Fotografen feststellt. Sie werden also „zwangsverkämmert“ und Pflichtmitglied.
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Service
Der BFF bietet hilfreiche Informationen zum Fotorecht und ein umfangreiches Linkverzeichnis rund um das Thema Fotografie. Darüber hinaus gibt es einen internen Bereich für BFF-Mitglieder.
Informationen zum Antrag auf Überprüfung der Künstlereigenschaft im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG finden sich auf der Seite zur Gutachterkommission.