Am 02.08.2026 tritt die KI-Kennzeichnungspflicht in Kraft. Wer ab diesem Zeitpunkt Bilder mittels KI-Tools generiert oder zumindest modifiziert, muss diese Bilder zwingend kennzeichnen – daran führt künftig kein Weg mehr vorbei.
Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht für jede beliebige Nutzung von KI. Maßgeblich ist vielmehr, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 50 KI-VO erfüllt sind. Gerade bei der KI-gestützten Bildbearbeitung kommt es auf den Einzelfall an.
Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand der KI-Kennzeichnungspflicht – mit besonderem Fokus auf Fotoprofis, die überwiegend Bilder und Videos erstellen.
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Service
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Informationen zum Antrag auf Überprüfung der Künstlereigenschaft im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG finden sich auf der Seite zur Gutachterkommission.