BFF News-Ticker Corona-Hilfe

© Viktor Forgacs

Liebe BFF-Mitglieder,

nun ist es soweit: die bereits für Juni angekündigte Überbrückungshilfe des Bundes ist jetzt ab 8. Juli zu beantragen bis 31. August. Diesmal mit sehr detaillierten Vorraussetzungen – aber eben auch für Soloselbständige – deshalb könnt Ihr nicht selbst den Antrag stellen – ein Steuerberater oder ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer muss in Eurem Namen beantragen. Hier die umfassenden Informationen des Bundesfinanzministeriums:

Corona Überbrückungshilfe-Programm des Bundes

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. In begründeten Ausnahmefällen können die maximalen Erstattungsbeträge für Kleinunternehmen überschritten werden.

Die Umsetzung und Auszahlung der Überbrückungshilfe übernimmt das jeweilige Bundesland. Ein Überblick über die Bewilligungsstellen der 16 Länder findet Ihr hier:

Bewilligungsstellen der einzelnen Bundesländer

 

Fragen bitte an die BFF-Geschäftsstelle schicken – am besten per E-Mail, falls weitere Spezialist*innen zur Beantwortung hinzugezogen werden müssen.

info@bff.de

Mit besten Grüßen – bleibt gesund!

BFF-Geschäftsführung

Jürgen Meister

 

 

 

 

1. Hilfe von Bundesministerien

BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE U. BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN

03.04.: JETZT NEU
– bis 4.000,- Euro Beratungsleistung für von der Corona-Krise geschädigte Selbständige und Informationen und Antrag hier.

Ein Soforthilfe-Programm des Bundeswirtschaftsministeriums ist beschlossen. Vorallem die finanzielle Soforthilfe für Kleinunternehmen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe sollen gefördert werden:

– bis 9.000,- Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten
– bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
– Wenn der Vermieter die Miete um 20% reduziert, kann der ggf. nicht
ausgeschöpfte Zuschuss auch für weitere Monate eingesetzt werden
– Mit Kurzarbeitergeld können Entgeldausfälle der Kurzarbeitenden in
Teilen ausgeglichen werden.

30.03. Soforthilfe für kleine Unternehmen und Selbständige vom Bund jetzt beantragen

Anträge werden über Institutionen der einzelnen Bundesländer gestellt – siehe hier Adressen Bundesländer – und (kompakte) Information

30.03. Soforthilfe Bundeswirtschaftsministerium kompakt (Video)

Hotline Bundeswirtschaftsministerium Corona-Hilfe – Tel: 030 – 186 151 515

– Zusätzlich hat der Bund 100 Mrd. günstige Kredite der KfW-Bank zur Verfügung gestellt. Zu beantragen über die eigene Hausbank. Hier Bsp. COMMERZBANK für Voraussetzung und Anträge:
Günstige Kredite der KfW-Bank, Corona-Hilfe

 

DER RETTUNGSSCHIRM FÜR KULTUR-, KREATIV- UND MEDIENBEREICH VON STAATSMINISTERIN PROF. MONIKA GRÜTTERS ANGEKÜNDIGT

Hilfe vom Staatsministerium für Kultur und Medien

Die Bundeshilfen stehen auf drei Säulen

 

STUNDUNG VON STEUERZAHLUNGEN

Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen.

Unternehmen müssen darlegen, dass sie unmittelbar betroffen sind. Den Wert entstandener Schäden müssen sie aber nicht im Einzelnen belegen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird. Diese Maßnahme betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer.

Anpassung von Vorauszahlungen: Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Hierfür können sie bei ihrem Finanzamt einen Antrag stellen. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der Corona-Pandemie erwartet, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.

Stundung Steuerzahlungen

 

2. Weitere Hilfsangebote

KÜNSTLERSOZIALKASSE (KSK) – ZAHLUNGSERLEICHTERUNG, AUFSCHUB UND MINDERUNG DES ARBEITSEINKOMMENS MÖGLICH

1. Zahlungserleichterungen / Zahlungsaufschub

Bestehen durch die Auswirkungen des Corona-Virus akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten können Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Stundung der Beiträge oder Ratenzahlung stellen; dies ist auch per E-Mail an auskunft@kuenstlersozialkasse.de möglich.

Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten. Ohne weitere Ermittlungen kann in diesen Fällen eine zinslose Stundung bis zunächst 30. Juni 2020 erfolgen. Dies bedeutet, dass die monatlichen Beitragsforderungen zwar nach wie vor entstehen, jedoch von der Künstlersozialkasse nicht vor Juli 2020 geltend gemacht werden.

2. Minderung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens

In unserer Mitteilung vom 16.03.2020 haben wir über die Möglichkeit informiert, das geschätzte Jahreseinkommen anzupassen. Wenn die Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabgesetzt werden muss, wird die Versicherungspflicht bis auf weiteres im laufenden Jahr auch dann fortgesetzt, wenn das Mindesteinkommen von  3.900,- Euro  jährlich nach aktueller Einschätzung nicht erreicht werden kann.

Das heißt, auch wenn Sie durch die Minderung des Einkommens die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht mehr erfüllen würden, wird die Versicherung nicht beendet und der bestehende Versicherungsschutz geht durch eine Einkommenskorrektur bis auf weiteres nicht verloren.

KSK Formular zur Beitragsänderung hier

 

3. Bundesländer

BADEN-WÜRTTEMBERG

Förderprogramm „Sofort-Hilfe Corona“ kleine Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden (siehe Anlage).

Antrag stellen:

1. Antrag hier online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, einscannen

(BFF-Mitglieder: hier wird nach der Mitgliedsnummer bei Mitgliedschaft in einem Verband gefragt: siehe BFF-Mitgliedsausweis, Vorderseite, BFF-ID – das ist sie)

2. Unterschriebenen Antrag als PDF speichern und hier hochladen

Informationen zur Corona-Krise für Unternehmen vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit u. Wohnungsbau

Das müssen Kultur- und Kreativschaffende jetzt wissen (MFG)

Mit News zu Themen wie Unternehmergehalt anrechnen, Krankenkasse auf Mindestbeitrag mindern, keine Kündigung bei Mietrückstand für Kreative und weiteren Punkten, die von den Behörden in den letzten Tagen angepasst wurden.

 

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

  • 9.000,- Euro für drei Monate für Antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen
  • 15.000,- Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen
  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen

„Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“, stellt Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut heute klar. 30.03.2020

Ba-Wü – keine Prüfung des Privatvermögens – Pressemeldung der Landesregierung

 

BAYERN

Die bayrische Regierung hat ein Soforthilfeprogramm für Selbständige und Betriebe von 10 Mrd. Euro beschlossen, das existenzbedrohende Engpässe ab sofort abmildern soll. Einmalzahlungen stehen als Soforthilfeprogramm zur Verfügung:

  • 5.000,- Euro bei bis zu 5 Beschäftigten
  • 7.500,- Euro bei bis zu 10 Beschäftigten
  • 15.000,- Euro bei bis zu 50 Beschäftigten
  • 30.000,- Euro bei bis zu 250 Beschäftigten

Der Förderantrag ist als Download auf der Webseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Webseiten der sieben bayrischen Bezirksregierungen und der Stadt München  abrufbar und online ausfüllbar. Alle Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums.

Dierekt zum Förderantrag hier.

 

BERLIN

600 Mio. Euro Soforthilfe für Unternehmen und Selbständige,
100 Mio. Euro  für Soloselbständige und klein- und mittelständige Unternehmen im laufenden Jahr geplant.

bis zu 5.000,- Euro für Einzelpersonen und bis 5 Beschäftigte beantragbar, nach
6 Monaten erneut beantragbar, für Mehrpersonenbetriebe nach 3 Monaten.

Vom Bund bekommen Kleinstunternehmen außerdem bis zu 9.000,- Euro Soforthilfe, solche mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15. 000,- Euro. Auch diese Anträge laufen über die IBB. Größere Firmen können Bundesprogramme nutzen, etwa Kredite von der Förderbank des Bundes, der KfW.

Antrag bei Investmentbank Berlin stellen ab Fr., 27. März 12 Uhr.

Direkt zum Antrag – hier!

 

BREMEN

Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) hat vorsorglich für Hilfsmaßnahmen im Kontext der Corona-Krise zusätzliches Budget bereitgestellt (10 Mio. Euro) – Soforthilfe in Form von Direktzuschüssen

Beantragen können kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven.

Einmalig bis zu 5.000 EUR, bei besonderem Bedarf bis 20.000 EUR

Anträge können schon seit Montag, 23. März gestellt werden.

Direkt zum Antrag hier!

Anträge können in Bremen bei der Task Force der BAB und in Bremerhaven bei der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH gestellt werden.

Weitere Informationen über den Corona-Liveticker der Stadt Bremen
Tel. Taskforce Bremen: 0421 – 9600-333
Tel. der BIS: 0471 – 94646-640

 

HAMBURG

Der Senat legt mit der Investition und Förderbank (IFB) ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS) mit direkten Zuschüssen für Unternehmen und Soloselbstständige auf.

Höhe nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt vom Land:

  • 2.500,- Euro für Solo-Selbständige
  • 5.000,- Euro bei bis zu 9 Beschäftigten
  • 10.000,- Euro bei 10 – 50 Beschäftigten
  • 25.000,- Euro bei 51 – 250 Beschäftigten

Anträge seit Montag, 30.03. möglich unter:

http://www.ifbhh.de

 

Corona-Soforthilfe für Kreative im Überblick

Dr. Carsten Brosda, Kultur- und Medien-Senator –  die Hamburger Corona-Soforthilfe für Kreative

Weitere Informationen über die Seiten der Firmenhilfe und über die Info-Seiten der Stadt Hamburg.

Für Klein und mittlere Unternehmen steht eine eigene Hotline (42841 – 1497) und Email-Adresse zur Verfügung  (unternehmenshilfen.kmu@bwvi.hamburg.de).

 

HESSEN

24.04. Foto-Filmproduktionen – was ist erlaubt? – Wir müssen uns an die allgemeinen Hygiene-Vorschriften halten – aber ausdrücklich auf der „Erlaubt“-Liste
des hessischen Wirtschaftsministeriums: „Fotostudios“.

Hier sämtliche Bestimmungen im Überblick

 

Die Corona-Soforthilfe des Landes Hessen wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl.

Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.

  • 10.000,- Euro für drei Monate mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 20.000,- Euro für drei Monate bis zu   10 Beschäftigten
  • 30.000,- Euro für drei Monate bis zu   50 Beschäftigten

Entsprechende Anträge für die Soforthilfe können ab Montag, den 30. März online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden. Sobald die Antragsformulare zur Verfügung stehen, werden wir hier über die Einzelheiten informieren. Grundsätzlich gilt: Im Online-Antrag ist unter anderem die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Lage bzw. der Liquiditätsengpass zu begründen und zu bestätigen. Insbesondere ist die Umsatzsteuer-ID bei der Antragstellung anzugeben.

Hier gehts direkt zum Antrag

Eine erleichterte Kreditvergabe unter dem Förderprogramm “Kapital für Kleinunternehmen” (KfK) soll gewährt werden.

Weitere Informationen vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Wichtige Antworten zur Corona-Soforthilfe (kompakt)

Maßnahmen gut zusammengefasst mit Blick auf die Kreativbranche vom Creative Hub Frankfurt

 

MEKLENBURG VORPOMMERN

Zinsfreie Darlehen für Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 20.000 Euro zinsfrei. Die Laufzeit des Kredits beträgt 5 Jahren. Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.

Antragsvormerkung ab sofort hier.

Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 01.04. 2020 als Download zur Verfügung.

Informationen: Das Wirtschaftsministerium hat eine Unternehmens-Hotline (0385 – 588-5588) geschaltet.
Weitere Informationen über Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung Schwerin.

 

NIEDERSACHSEN

Wichtiger neuer Hinweis zur Landesförderung Niedersachsen:

Bitte beachten Sie, dass Sie seit dem 31.03.2020, ab 23:59 Uhr über die bisherige Landesrichtlinie „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ keine Anträge mehr stellen können! Es ist jetzt eine Antragstellung im neuen Förderprogramm „Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ möglich. Aktuelle Informationen der NBank hier.

Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen geholfen werden kann, legt Niedersachsen eine 6-monatige Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro auf.

Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten, auch Start-ups können Anträge stellen in Höhe von voraussichtlich einmalig 20.000,- Euro.

Unternehmen können sich bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden:
mw-corona@mw.niedersachsen.de: oder via Hotline 0511 120 5757.

 

NORDRHEIN-WESTPHALEN

Aktuelle News 09. April: Auszahlung Soforthilfe gestopt!

Wegen Betrugsverdachts hat das Land NRW die Auszahlung der Soforthilfe für Soloselbstständige und Kleinunternehmer aktuell gestoppt. Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium teilte heute früh mit, dass Hinweisen zu Fakewebseiten nachgegangen wurde, mit denen versucht worden sei, mit gefälschten Antragsformularen Daten abzufischen.

Die Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums hierzu

Wichtig ist dabei aber, das weiterhin Soforthilfe beantragt werden kann – weiterhin auf der offiziellen Seite des
 Wirtschaftsministeriums

 

„Antragsteller, die auf Ihre Überweisung warten, bitten wir um Verständnis und etwas Geduld. Das Ministerium wird zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.“

NRW spannt einen Rettungsschirm von rund 25 Milliarden in Form von Zuschüssen. Damit stockt die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes auf und unterstützt zusätzlich Soloselbstständige und Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit bis zu 25.000,- Euro.

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate (ab Datum der Antragstellung):

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte
    mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Antragstellung direkt hier.

Weitere Informationen: Seite des Wirtschaftsministeriums NRW.

 

RHEINLAND-PFALZ

Die Landesregierung möchte für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitstellen und am Freitag in den Landtag einbringen.

Sofortdarlehen für Soloselbstständige und kleine und mittlere Unternehmen, gestaffelt nach Zahl der Beschäftigten sind geplant.

  • 10.000,- Euro bis zu 5 Beschäftigte
  • 10.000,- Euro 6 bis 10 Beschäftige
  • bis zu 30.000,- Euro bei bis zu 30 Beschäftigten
    zuzüglich Landeszuschuss über 30% der Darlehenssumme

Die Anträge werden von der Hausbank entgegengenommen!

Die Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Branchen. Die Stabsstelle können Sie erreichen per E-Mail unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de oder unter der zentralen Telefonnummer  06131 / 16-5110.
Weitere Informationen für selbständige Kreative finden Sie hier.

 

SAARLAND

Neben steuerlichen Erleichterungen wird ein Soforthilfeprogramm in Höhe von
30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ein teilweise rückzahlbarer Zuschuss ist für Unternehmen und Freiberufler geplant.

– 3.000,- bis 10.000,- Euro. Rückzahlungen – nur im Falle der fehlender Fördervoraussetzungen notwendig.

Antrag: Die Soforthilfe kann seit dem 24.03. beantragt werden:
corona.wirtschaft.saarland.de

Notrufportal für die saarländische Wirtschaft:
Tel. 0681 – 501 – 4433,
E-Mail: corona@wirtschaft.saarland.de.

 

SACHSEN

Mit einem Soforthilfe-Darlehen werden Soloselbstständige, Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind. Gewährt werden Sofortdarlehen, die drei Jahre lang nicht zurück gezahlt werden müssen.

– 5.000,- Euro bis  50.000,- Euro für zunächst vier Monate. In Ausnahmefällen auf bis zu 100.000,- Euro aufstockbar.

Anträge können seit Montag, 23. März 2020, bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) über ein Onlineportal der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Anträge direkt hier.
Telefonische Hotline 0351 – 4910-1100 oder unter der E-Mail corona@sab.sachsen.de.

 

SACHSEN-ANHALT

Soforthilfe des Landes stockt das Bundesprogramm um Gelder für größere Unternehmen auf für Unternehmer und Solo-Selbstständige.

Staffelung nach Unternehmensgröße:

– bis zu 5 Mitarbeiter: bis zu 9.000,- Euro
– 6 bis 10 Mitarbeiter: bis zu 15.000,- Euro
– 11 bis 25 Mitarbeiter: bis zu 20.000,- Euro
– 26 bis 50 Mitarbeiter: bis zu 25.000,- Euro

Antrag ab Mo., 30.03. hier verfügbar.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums.

 

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Darlehenshilfspaket verabschiedet. Zwar wurde ein Hilfsprogramm von 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt – davon sollen aber hauptsächlich Hotels und Restaurants profitieren. Für Soloselbstständige und kleine und mittelständische Unternehmen setzt das Land vorerst auf die Mittel des Bundes.

Ansprechpartner sind die “Förderlotsen”
Jürgen Wilkniß, E-Mail: juergen.wilkniss@bb-sh.de; Tel.: 0431 – 5938-133
Matthias Voigt, E-Mail: matthias.voigt@ib-sh.de; Tel.: 0431 – 9905-3330).

Weitere Informationen unter schleswig-holstein.de.

 

THÜRINGEN

Das Land Thüringen startet das “Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft” mit einmaligen Zuschüssen. Förderung von gewerblichen Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Beschäftigtenzahl.

Höhe: Gestaffelt nach Beschäftigten

– bis zu   5.000,- Euro bis 5 Beschäftigte
– bis zu 10.000,- Euro bei 6 bis 10 Beschäftigten
– bis zu 20.000 11 bis 25 Beschäftigte
– bis zu 30.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten

Anträge können bereits seit Montag, 23.03. über die Seiten der Thüringer Aufbaubank gestellt werden aufbaubank.de

Wichtige Informationen zum „Corona-Soforthilfeprogramm“ bekommt Ihr auf den Seiten der aufbaubank.de und über die Hotline Tel.: 0800 – 534 – 5676

Achtung: An die Aufbaubank können die Anträge nur per Post geschickt werden, der Weg per E-Mail ist nur über die IHK und die Handwerkskammern möglich. Alle Kontaktdaten im FAQ der Aufbaubank

 

Da sich die Förderprogramme und deren Voraussetzungen auch ändern können und der BFF dies mitunter nicht ständig aktualisieren kann, bitten wir Euch, sich über die angegebenen Links auch selbst zu informieren.

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