In jüngster Vergangenheit mehren sich Diskussionen über den sozialversicherungsrechtlichen Status von Fotoassistenten. Hier kursieren diverse Gerüchte, unter anderem, dass Fotoassistenten grundsätzlich und ausnahmslos immer als abhängig Beschäftigte des Fotografen zu behandeln seien. Dies ist aber nicht so und deshalb jeder Einzelfall kritisch zu hinterfragen.
BFF-Justiziarin Dorothe Lanc gibt detaillierten Rat.