Manchmal braucht es eine lange Zeit, um Missstände zu beseitigen. Im Social Web konnten die Plattformbetreiber lange Jahre von einer Haftungsbefreiung profitieren, die noch aus den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammte. Diese „Safe Harbour“-Regel bildete den sicheren Hafen für Milliardengewinne mit den von User*innen hochgeladenen Inhalten: Die Pflicht, das Urheberrecht zu achten, wurde einfach auf die privaten Uploader*innen abgewälzt – aus der Rückschau eine absurde Vorstellung.
Mit der umkämpften DSM-Richtlinie aus dem Jahr 2019 setzte die Europäische Union diesem Spiel ein Ende – sehr zum Frust von Facebook & Co., die nun eine Abschöpfung ihrer Übergewinne fürchten mussten. Trotzdem dauerte es noch einmal zwei Jahre, bis der deutsche Gesetzgeber die neuen Haftungsregeln im Sommer 2021 in deutsches Recht umsetzte – es galt, den Konflikt zwischen Urheberrecht und Meinungsfreiheit auszugleichen.
Für das stehende Bild präsentiert die VG Bild-Kunst nun eine umfassende Lösung durch eine erweiterte Kollektivlizenz – die „Social-Media-Bildlizenz“. Sie schließt die Lizenzlücke der Plattformbetreiber komplett, denn sie vermittelt das Weltrepertoire des stehenden Bildes. Als erweiterte Kollektivlizenz umfasst sie nämlich auch die Rechte von Außenstehenden. Dabei ist das Repertoire der VG Bild-Kunst schon umfangreich: Es umfasst neben den Rechten ihrer eigenen Mitglieder auch die Rechte ihrer ausländischen Schwestergesellschaften sowie der meisten Bildagenturen. Aber ein großes Repertoire ist eben kein vollständiges Repertoire: Die erweiterte Kollektivlizenz schließt die Lücke zum Weltrepertoire.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Wer alle Rechte aus einer Hand bietet, kann einen höheren Preis verlangen. Die VG Bild-Kunst fordert von Facebook in ihrem Tarif ca. 10 Prozent der Deutschlandeinnahmen des Dienstes – jährlich. Wer das als zu hoch empfindet, sollte sich allerdings vor Augen führen, dass die Erlöse auch an den größtmöglichen Kreis, an Bildautor*innen und Künstler*innen, verteilt werden muss. Wir sprechen hier von einer ganzen Branche.
Die adressierte Lizenzlücke betrifft Uploads urheberrechtlich geschützter Werke durch Privatpersonen, die dafür zuvor keine entsprechende Erlaubnis eingeholt haben. Urlaubsbilder lizenziert die VG Bild-Kunst nicht, denn diese Rechte haben die Plattformen schon über ihre AGB von den Uploader*innen selbst erhalten. Auch Uploads von kommerziellen Nutzer*innen sind außen vor – hier werden die Rechte im Regelfall ganz normal geklärt. Es besteht somit kein Bedarf für eine kollektive Rechtewahrnehmung.
Die VG Bild-Kunst ist überzeugt davon, ein faires Produkt anzubieten: Es profitieren nicht nur die Urheber*innen und Rechteinhabende, sondern auch die privaten User*innen. Diese könnten jetzt alle Bilder im Social Web nach Belieben nutzen – und das legal. Und zwar zu jedem beliebigen privaten Zweck, solange das Urheberpersönlichkeitsrecht gewahrt bleibt (also nicht zur Werbung zum Beispiel). Der Gesetzgeber stellte dagegen nur die Benutzung für Parodien und Karikaturen frei. Aber wer will und kann hier schon abgrenzen? Auch für die Plattformbetreiber hat die Social-Media-Bildlizenz etwas Gutes: Sie erhalten alle Rechte mit einer Unterschrift und machen ihren Dienst damit für private User*innen viel attraktiver als vorher.
Die schöne neue Welt kommt aber nicht automatisch, sondern nur dann, wenn Meta & Co. die Lizenz auch abschließen. Ob sie dazu bereit sind, sich ihrer neuen urheberrechtlichen Verantwortung zu stellen, wird sich zeigen.
Diese Kampagne unterstützt der BFF, denn viele BFF-Mitglieder sind Mitglied der VG Bild-Kunst und wir haben Mitsprache über einen Sitz im Verwaltungsrat.