Mehrheitlich sprach sich das EU-Parlament für wichtige Änderungen zum Vorschlag des Ausschusses vom Juni 2018 im Sinne der BFF-Mitglieder aus.
In der gestrigen (12.09.2018) Abstimmung des EU-Parlaments haben sich die Parlamentarier mehrheitlich zur Reform des Urheberrechts und damit auch für die Stärkung der Rechte aller Kreativen in Europa ausgesprochen.
Der BFF hatte sich, wie verschiedene andere Urheber-Vereinigungen auch, zuvor engagiert und an die abstimmenden Parlamentarier appelliert, die persönlichen und monetären Interessen der europäischen Urheber*innen Europas zu schützen, um letztendlich damit den Bestand von Kunst-, Kultur- und Meinungsfreiheit und somit die kulturelle Vielfalt weiterhin zu gewährleisten.
Dieses Engagement hatte Erfolg:
Nachdem der Rechtsausschuss des EU-Parlaments am 4.7.2018 schon einen ersten Vorschlag für eine Verhandlungsposition dem Plenum vorgelegt hatte, dieser aber mehrheitlich abgelehnt wurde, sind nun in der Überarbeitung einige wichtige Änderungen aufgenommen worden:
– Große Technologie-Unternehmen müssen für die Nutzung von Inhalten von Künstlern
und Journalisten zahlen
– Auf kleine Unternehmen und Mini-Plattformen findet die Richtlinie keine Anwendung
– frei geteilt werden dürfen Hyperlinks, neben denen einzelne Wörter stehen
– Journalisten müssen an jeglicher urheberrechtlichen Vergütung partizipieren, die
ihrem Verlag zugutekommt
BFF-Justiziarin Dorothe Lanc kommentiert das Ergebnis:
„Das Engagement der verschiedenen Urheber-Vereinigungen, darunter das des BFF, haben sich also gelohnt. Die Reaktionen der Medien sind hingegen heftig: dort ist die Rede von „Zensur“ und dem „Ende der Freiheit des Internets“. Diese Darstellung ist verkürzt und so nicht richtig. Die Reform bewirkt lediglich, dass die in Bezug auf das Internet und den Konsum der dortigen Inhalte grassierende „Gratis“-Kultur beschränkt werden soll. Internetplattformen haben in den vergangenen Jahren ihre Plattformen kostenlos mit urheberrechtliche geschütztem Content gefüllt bzw. von Nutzern befüllen lassen und gleichzeitig für das Schalten von Werbung Millionen kassiert, ohne dass die Urheber dieser Werke für die Nutzungen entschädigt worden wären oder an den Werbeeinnahmen partizipiert hätten. Dem möchte die Reform entgegenwirken und die Urheber durch einen angemessene Vergütung an diesen Verwertungen teilhaben lassen.“
Der Link zur Entscheidung:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20180906IPR12103/parlament-legt-position-zur-urheberrechtsreform-fur-das-internetzeitalter-fest
Als bundesweiter Verband mit Sitz in Baden-Württemberg hatte der BFF im Vorfeld die EU-Abgeordneten dieses Bundeslandes kontaktiert und konkrete Abstimmungswünsche geltend gemacht.
Rainer Wieland, Vizepräsident des EU-Parlaments, sicherte daraufhin dem Verband zu, die Rechte der Fotograf*innen bei der Abstimmung zu unterstützen.
„Sehr geehrter Herr Meister,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es freut mich, dass Sie sich mit konstruktiven Anmerkungen an mich wenden. Wie Sie sich vermutlich denken können, erhalten meine Kollegen und ich zuletzt sehr viele Zuschriften zu diesem Thema. Ich möchte Ihnen versichern, dass meine Fraktion die Wochen seit der ersten Abstimmung des Reformtextes im Plenum im Juli wurden erneut für intensive Beratungen genutzt hat. Wir setzen uns für eine ausgewogene Ausgestaltung des neuen Urheberrechts ein, die auch die von Ihnen angemerkten Aspekte berücksichtigt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Weiterführende Informationen zum Thema sind nachzulesen unter:
Initiative Urheberrecht, in der der BFF Mitglied ist: https://urheber.info/aktuelles/2018-09-12_nach-der-abstimmung-der-weg-ist-frei-fuer-ein-faires-internet
Institut für Urheberrecht: http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/6103/