BFF News-Ticker Corona-Hilfe

© Viktor Forgacs Unsplash

Die staatliche Überbrückungshilfe II für Soloselbständige, kleine und mittelständige Unternehmen kann als Zuschuss beantragt werden.

Liebe BFF-Mitglieder,

aktuell können die Überbrückungshilfen II beantragt werden – ein staatlicher Zuschuss rückwirkend für September, Oktober und für die Monate November und Dezember 2020.

Direkt zum Antrag!

Aber Achtung: wie schon bei Überbrückungshilfe I kann nur ein*e beauftragte*r Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte*r Buchprüfer*in oder Rechtsanwalt*anwältin die Überbrückungshilfe II beantragen – die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Und wie bei Überbrückungshilfe I ist auch die Bewilligung der Überbrückungshilfe II genauen Regeln beim Verhältnis Umsatzeinbruch zur Erstattungshöhe unterworfen. Allgemein gilt: Je größer der Umsatzeinbruch desto höher der Zuschuss.

Maximale Förderung: 50.000 Euro pro Monat bzw. maximal 200.000 Euro für vier Monate. Die Schwelle, wonach bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten max. 9.000 Euro, mit bis zu 10 Beschäftigten max. 15.000 Euro förderfähig sind, entfällt.

Die Bedingungen sind so detailliert, dass Ihr unbedingt die folgenden Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie lesen müsst, um eine sinnvolle Beantragung für Euer Unternehmen einschätzen zu können.

Kredite: Die Möglichkeit, günstige Kredite über die KfW-Bank zu bekommen läuft unbegrenzt mit dem KfW-Sonderprogramm 2020 weiter.

KfW-Sonderprogramm 2020/Kredite

Wir informieren Euch weiter aktuell – in Vorbereitung: Haftungsausschluß bei Fotoproduktionen in der Corona-Krise.

Mit besten Grüßen

Euer
Jürgen Meister
BFF-Geschäftsführer

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