BFF-News Ticker Corona-Hilfe – Aktuelle Hilfen

© Viktor Forgacs Unsplash

 

Die staatliche Überbrückungshilfe II für Soloselbständige, kleine und mittelständige Unternehmen und die Novemberhilfe können als Zuschuss beantragt werden. Und eine Übersicht weiterer beantragbarer Hilfen.

Liebe BFF-Mitglieder,

in diesem News-Beitrag haben wir unterschiedliche Hilfen zusammengefasst.

Aktuell können die Überbrückungshilfen II beantragt werden – ein staatlicher Zuschuss rückwirkend für September, Oktober, November und Dezember 2020.

Außerdem kann die sogenannte Novemberhilfe beantragt werden. Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis zu 5.000 Euro beantragen. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat.

Die Antragsfristen enden am 31. Dezember 2020.

Direkt zu den Anträgen!

Aber Achtung: wie schon bei Überbrückungshilfe I kann nur ein*e beauftragte*r Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte*r Buchprüfer*in oder Rechtsanwalt*anwältin die Überbrückungshilfe II beantragen.

Und wie bei Überbrückungshilfe I ist auch die Bewilligung der Überbrückungshilfe II genauen Regeln beim Verhältnis Umsatzeinbruch zur Erstattungshöhe unterworfen. Allgemein gilt: Je größer der Umsatzeinbruch desto höher der Zuschuss.

Maximale Förderung: 50.000 Euro pro Monat bzw. maximal 200.000 Euro für vier Monate. Die Schwelle, wonach bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten max. 9.000 Euro, mit bis zu 10 Beschäftigten max. 15.000 Euro förderfähig sind, entfällt.

Die Bedingungen sind so detailliert, dass Ihr unbedingt die Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie lesen müsst, um eine sinnvolle Beantragung für Euer Unternehmen einschätzen zu können.


Direkt zu den Informationen:

 

Steuerhilfen

Von Senkung der Mehrwertsteuer bis Stundung von Steuerzahlungen bietet der Staat den Soloselbständigen und kleinen Unternehmen bis 10 Beschäftigte diese und weitere Hilfen an. Es kann sich lohnen, die Maßnahmen auf die eigene Situation hin zu prüfen: Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftsteuer abgesenkt werden. Steuerzahlungen lassen sich jetzt leichter stunden. Den vereinfachten Antrag müsst Ihr bei Eurem Finanzamt erfragen / downloaden.

Hier das Bsp. Finanzämter Baden-Württemberg!

Steuerliches Maßnahmenpaket des Bundes für Soloselbständige und kleine Unternehmen

 

Beiträge zur Sozialversicherung/Krankenkasse reduzieren

Erkundigt Euch bei Eurer Krankenkasse nach einer Herabstufung auf den Mindestbeitrag aufgrund geringerer Umsätze.

KSK Versicherte können die Beiträge über eine Änderungsmitteilung zum Umsatz beantragen oder um Stundung bitten

Antrag und Informationen hier!

 

Günstige Kredite

Die Möglichkeit, günstige Kredite über die KfW-Bank zu bekommen, läuft unbegrenzt mit dem KfW-Sonderprogramm 2020 weiter. Das KfW-Sonderprogramm 2020 steht bis zum 30. Juni 2021 zur Verfügung. Angesichts des dynamischen Infektionsge-schehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung das Programm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, verlängert.

KfW-Sonderprogramm 2020/Kredite und Antrag!

 

Kurzarbeitergeld für Eure Angestellten beantragen

Schickt Ihr Angestellte in Kurzarbeit, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60% des ausgefallenen Nettolohns.

Kurzarbeit anzeigen und beantragen online!

 

Entschädigung bei:
– behördlich angeordnetem Arbeitsverbot oder Quarantäne
– Schließung von Schulen, Kitas und Betreuungseinrichtungen

Voraussetzung ist das Infektionsschutzgesetz. Danach haben auch Selbständige und Freiberufler Anspruch auf eine staatliche Entschädigung, wenn sie nicht arbeiten dürfen oder in behördlich angeordneter Quarantäne müssen.

Sind Eltern und Pflegeeltern Selbständige oder Arbeitnehmer, können sie bei Schließung von Schulen und Kitas (Kinder unter 12 J.) oder Betreuungseinrichtungen für hilfsbedürftige Kinder bis zu 10 bzw. Alleinerziehende bis zu 20 Wochen eine Entschädigung beantragen.

Voraussetzungen und Anträge für beide Fälle!

Selbständige Fotografen, deren Studio wegen behördlichem Arbeitsverbot oder Quarantäne geschlossen werden muss, können zusätzlich Entschädigung für laufende Betriebsausgaben nach § 56 Absatz 4 Satz 2 IfSG beantragen. Die Behörde der Antragstellung ist je nach Landkreis / Stadt individuell zu erfragen. Bsp. in Ba-Wü – sind die Regierungspräsidien zuständig.

 

Grundsicherung bzw. Arbeitslosengeld II

Auch Selbständige können Arbeitslosengeld II als Grundsicherung beantragen. Bis 31.12.2020 haben die Arbeitsagenturen dazu ein vereinfachtes Antragsformular auf ihrer Webseite zum Downloaden.

Informationen und Antrag zum Arbeitslosengeld II

 

Wir informieren Euch weiter zu aktuellen Hilfen oder Verordnungen.

Mit besten Grüßen – bleibt gesund!

Euer
Jürgen Meister
BFF-Geschäftsführer

 

 

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