Die BFF-Justiziarin Dorothe Lanc informiert zur DSGVO: Die Zulässigkeit von Personenaufnahmen ab 25. Mai 2018

Angesichts des nahenden Inkrafttretens der DS-GVO am 25.05.2018 sind viele Fotografen verunsichert. Denn viele fragen sich, ob das Anfertigen von Personenaufnahmen danach noch zulässig ist. Schließlich stellt das Anfertigen von Personenaufnahmen das Verarbeiten personenbezogener Daten dar. BFF-Justiziarin Dorothe Lanc dazu mit einer aktuellen Einschätzung der Lage beruhend auf einem Statement des Bundesministeriums des Inneren aus KW19.

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