Überbrückungshilfe III in Verhandlung von Bund und Ländern, Antragsfrist für Überbrückungshilfe II und November-, Dezemberhilfe werden verlängert.
Liebe BFF-Mitglieder,
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bringt die Überbrückungshilfe III auf den Weg, die Antragsfrist für Überbrückungshilfe II, November- und Dezemberhilfe werden verlängert.
Überbrückungshilfe III
Die Überbrückungshilfe III soll vereinfacht und verbessert werden. Nur noch ein Kriterium gilt für die Berechtigung zum Antrag: Mindestens 30% Umsatzrückgang im Förderzeitraum zum Vorjahr. Auch wird direkte und indirekte Betroffenheit nicht mehr unterschieden. Die Hilfe wird aber momentan noch zwischen Bund und Ländern ausgehandelt, kann daher aktuell noch nicht beantragt werden.
Trotz der Hoffnung durch die begonnenen Impfungen auf ein Ende der prekären Situation wird der Lockdown noch weiter aufrecht erhalten. Und damit der Bedarf an weiterer staatlicher Hilfe für die betroffene Foto- und Filmbranche.
Was leistet die Überbrückungshilfe III?
- Die neue Überbrückungshilfe III soll einfacher zu beantragen sein.
- Der Förderzeitraum umfasst November 2020 bis Juni 2021
- Die Antragsschwelle wird herabgesetzt – sie orientiert sich am Umsatzrückgang des Vorjahresmonats gestaffelt nach Prozenten:
Umsatzrückgang von 30 % bis 50%:
40% der anrechenbaren Fixkosten werden erstattet
Umsatzrückgang von 50 % bis 70%:
60% der anrechenbaren Fixkosten werden erstattet
Umsatzrückgang von mehr als 70%:
90% der anrechenbaren Fixkosten werden erstattet
Laut Ministerium sollen die Fixkostenm einfach zu berechnen sein mit dem amtlichen Musterkatalog: insbesondere Mieten und Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50%, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, etc. Der Katalog anrechenbarer Kosten wird deutlich erweitert.
Katalog der förderfähigen Kosten
ACHTUNG: Antragstellung aktuell noch nicht möglich – wir informieren Euch sobald es möglich ist. Regulärer Antrag Überbrückungshilfe III – ab März 2021 über die Länder.
Informationen zur Antragstellung dann über die örtliche IHK. Der Bund leistet vorab Abschlagszahlungen, wenn die Anträge verfügbar sind.
IHK Informationen Corona Hilfen
„Neustarthilfe“ für Soloselbständige – ein weiteres neues Angebot:
Statt Einzelerstattung ist auch die Erstattung von Betriebskosten einmalig pauschal möglich – bei Umsatzrückgang von mindestens 60% von Januar bis Juni 2021, bezogen auf einen 6-monatigen Referenzumsatz 2019. Der Bund ist bereit Abschlagszahlungen zu leisten – der endgültige Betrag wird von den Ländern erstattet. Die maximale Höhe beträgt 7.500,- €. Diese können direkt beantragt werden mit ELSTER-Zertifikat – ohne prüfenden Dritten.
ACHTUNG: Antrag aktuell noch nicht möglich – Start: Februar 2021
November- und Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe II: Antragsfrist verlängert
Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe wurde bis zum 30. April 2021 verlängert, Überbrückungshilfe II kann jetzt ebenfalls verlängert bis 31. März 2021 beantragt werden.
Wir informieren Euch weiter zu aktuellen Hilfen, Verordnungen und den Start der Anträge für die Überbrückungshilfe III.
Mit besten Grüßen – bleibt gesund!
Euer
Jürgen Meister
BFF-Geschäftsführer