Neustarthilfe 2022 und Überbrückungshilfe IV
Liebe BFF-Mitglieder,
viele von Euch sind nach wie vor von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Deshalb gibt es vom Bund eine weitere Neustarthilfe und eine weitere Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum Januar bis März 2022 für Soloselbständige, Freiberufler und Unternehmen. Man kann momentan nur eine der beiden Hilfen alternativ beantragen.
Neustarthilfe 2022
Diese kann man selbst beantragen – oder vom Steuerberater beantragen lassen. Bezuschusst wird der Rückgang von Einkünften im Zeitraum von Januar bis März 2022.
Als Neustarthilfe 2022 ausgezahlt werden jeweils maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und jeweils maximal 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften
Sind die Antragsvoraussetzungen erfüllt, wird die Neustarthilfe 2022 zunächst als Vorschuss ausgezahlt. Erst nach Ablauf des Förderzeitraums wird die Höhe der Neustarthilfe 2022 genau berechnet – und zwar auf Grundlage des endgültig realisierten Umsatzes der Monate Januar bis März 2022.
Antrag und Details werden hier zur Verfügung gestellt
Überbrückungshilfe IV
Bezuschusst werden monatliche Fixkosten der Monate Januar bis März 2022. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 30%. Die Überbrückungshilfe IV kann aber nur vom Steuerberater beantragt werden.
Anträge zu dieser Überbrückungshilfe IV können aktuell bereits gestellt werden bis spätestens 30. April 2022.