Zum 01.01.2015 tritt die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes in Kraft. Nicht nur Fotografen, sondern alle Unternehmen müssen auf sich auf Änderungen einstellen und sollten vorbereitet sein. Denn es werden rund 400.000 Unternehmen auf ihre Künstlersozialabgabepflicht hin geprüft werden. Jedes Unternehmen, das Leistungen von selbständigen Kreativen im Wert von mehr als € 450.- verwertet, kann zur Zahlung der Künstlersozialabgabe herangezogen werden.