BFF-Junior

Aufnahmebedingungen für die Mitgliedschaft

Fotografen, die in ihrem Beruf noch nicht länger als fünf Jahre selbständig sind und ihre Aufträge eigenverantwortlich abwickeln, können Junior-Mitglied werden. Ein Antrag für die Junior-Mitgliedschaft kann jederzeit gestellt werden.

Persönliche Anforderungen

Die Mitgliedschaft als BFF-Junior soll jungen Fotografen und Filmgestaltern die Existenzgründung und den Übergang vom Studium in die berufliche Selbständigkeit erleichtern. BFF-Junior kann jeder Fotograf und Filmgestalter werden, der in seinem Beruf noch nicht länger als fünf Jahre selbständig tätig ist und dessen Aufnahme durch die BFF-Gutachterkommission befürwortet wird. Auch für Assistenten besteht die Möglichkeit einer Junior-Mitgliedschaft, sofern sie ihre Einkünfte zum überwiegenden Teil nicht mit der Assistententätigkeit, sondern mit eigenen Jobs erzielen. Die BFF-Junior-Mitgliedschaft ist auf eine Höchstdauer von fünf Jahren beschränkt. Sie wird danach in eine BFF-Professional-Mitgliedschaft übergeleitet, sofern das Junior-Mitglied vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist nachweist, dass seine Aufnahme als BFF-Professional von den BFF-Vorständen und Beiräten befürwortet wird. Wenn ein BFF-Junior sich nicht für eine weitere Mitgliedschaft bewirbt oder die Aufnahmebedingungen für eine Professional-Mitgliedschaft nicht erfüllt, endet die Junior-Mitgliedschaft fünf Jahre nach ihrem Beginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Leistungen

Die in der Leistungsordnung vorgesehene Leistungen für BFF-Junioren.

Jahresbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag für BFF-Junioren beträgt zurzeit Euro 224,- (01.04. bis 31.03., Stand 2024). Bereits abgelaufene Monate werden in Abzug gebracht.
Der Mitgliedsbeitrag erhöht sich jährlich um 2 %.

Mitgliederausstellungen, Webportfolio über den Grundeintrag hinaus, BFF-Blog werden bei Teilnahme gesondert in Rechnung gestellt, um die Finanzierung der vielen notwendigen Aktivitäten des Verbandes für seine Mitglieder gewährleisten zu können.

Auf Wunsch:

Beitrag Webportfolio 1. Jahr 250,-
ab 2. Jahr: 30 Fotos/Filme 130,- pro Jahr
60 Fotos/Filme 190,- pro Jahr

Beitrag Blog
beliebig viele Beiträge 220,- pro Jahr

Ausstellungsbeteiligungen werden nach Aufwand mit unterschiedlichen Teilnehmergebühren berechnet.

Status

Die BFF-Junioren sind weder stimm- noch wahlberechtigt, soweit nicht die Satzung etwas anderes bestimmt.

Bewerbung

Ein Antrag für die Junior-Mitgliedschaft kann jederzeit gestellt werden. Antragsformular siehe unten. Da der BFF für die hohe Qualität der fotografischen und filmischen Werke seiner Mitglieder steht, muss der BFF-Gutachterkommission ein Portfolio von 30 – 40 Arbeiten vorgelegt werden. Jeder Neubewerber sollte sich dazu mit dem jeweiligen Regionalbeirat vor der Bewerbung in Verbindung setzen und sich nach der Aufnahme in den Verband im Rahmen einer Regionalversammlung im Kollegenkreis vorstellen.