BFF-Partner
So werden Sie „Partner“ des BFF:
Persönliche Anforderungen
BFF-Partner kann jede natürliche Person, Personenvereinigung, juristische Person, Körperschaft oder Institution werden, die bereit ist, den BFF ideell und/oder finanziell zu unterstützen. Die BFF-Partnerschaft entspricht damit der bisherigen fördernden Mitgliedschaft.
Leistungsangebot
Die in der Leistungsordnung vorgesehene Leistungen für BFF-Partner.
Jahresbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag für BFF-Partner beträgt zurzeit mind. 1.000.- €.
Status
Die BFF-Partner sind weder stimm- noch wahlberechtigt, soweit nicht die Satzung etwas anderes bestimmt.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Jürgen Meister in der BFF-Geschäftsstelle zur Verfügung.